Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.
Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.
Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.
Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.
Michael Nickles meint:
Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.
Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.
Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.
In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!
Ich würde da jetzt mal nicht allzu optimistisch sein, denn
mir ist kein Fall bekannt, wo mit Pessimismus etwas erreicht wurde. Ganz offen: dieses "da kann man ehe nichts machen, das wird nichts", hängt mir restlos zum Hals raus.
dieses "da kann man ehe nichts machen, das wird nichts", hängt mir restlos zum Hals raus.
Hallo Mike,
als Tübinger freut es mich natürlich mal etwas "Positives" zu hören. Bin auch kein Jurist, habe aber gute Freunde, die lange Jahre Richter waren. Und da muss ich Deinen Optimismus leider dämpfen.
Es geht garnicht um die Rechtmäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrages, es geht hier nur um Formfehler; man könnte auch sagen um juristische "Haarspalterei". Ahnlich einem nicht korrekten Impressum einer Webseite.
Der Schuss wird wohl eher nach hinten losgehen, denn jetzt wissen die Juristen der "Öffentlichen (Bedürfnis-) Anstalten" worauf sie künftig achten müssen, um solche Vollstreckungen hieb- und stichfest zu machen.
Es ehrt Dich, dass Du diesen "Kampf" nicht einfach aufgibst, nimm es mir bitte nicht übel, aber ich denke da eher an Don Quichote oder Michael (!) Kohlhaas.
Grüße,
Michael
P.S. Als kleine Unterstützung melde ich mich, nach der langen Abwesenheit, wieder als Premium-Mitglied an.
etzt wissen die Juristen der "Öffentlichen (Bedürfnis-) Anstalten" worauf sie künftig achten müssen, um solche Vollstreckungen hieb- und stichfest zu machen.
das ist ja der Lacher bei der Sache. Kann man einen Laden für ernst nehmen, der derart viele grobe Formfehler macht? Ich bin gespannt, wieviele Formfehler noch gefunden werden.
P.S. Als kleine Unterstützung melde ich mich, nach der langen Abwesenheit, wieder als Premium-Mitglied an.
Ich bin gespannt, wieviele Formfehler noch gefunden werden.
Das ist nicht das Problem, denn im schlimmsten Falle werden die eine Anwaltskanzlei mit dem Eintreiben der "Forderungen" beauftragen, damit alles seine juristische Rechtmäßigkeit hat. Was zur Folge haben kann, dass auf die "Schuldner" dann noch zusätzliche (Anwalts-) Kosten hinzukommen - denn "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
Und nachdem sowohl das Bayrische als auch das Rheinland-Pfälzische Verfassungsgericht Klagen gegen die GEZ abgewiesen haben, bleibt noch der Weg zum BVG und zum Europäischen Gerichtshof. Und solange das nicht abschließend geklärt ist, bleibt nur das, was ich und hoffentliche viele Andere tun: Zahlung unter Vorbehalt mit dem audrücklichen Hinweis, dass alle zu Unrecht bezahlten Beiträge einschl. Zinsen zurückgefordert werden.
Eine Geschichte am Rande: Wir hatten für 6 Monate Besuch eines meiner chinesischen Verwandten, der sich bei der hiesigen Ausländerbehörde angemeldet hatte. Vor kurzem kam ein Schreiben der GEZ an ihn, dass er in Tübingen gemeldet sei und daher Gebühren zu zahlen hätte. Da er zwischenzeitlich wieder zurück in Hong Kong ist, habe ich das Schreiben (unfrei) an die GEZ zurückgeschickt, mit dem Hinweis, sie mögen den Beitrag doch bitte in HK einfordern. Falls darauf eine Antwort erfolgt, informiere ich Euch.
bin neu hier und habe gerade das mit den entscheidungen der Verfassungsgerichte gelesen. Nun frage ich mich, hat schon irgend jemand die Urteile schriftlich gesehen und die Namen und Unterschriften der Richter lesen können???
Die Klagen gegen den Beitragsservice haben nichts mit den Vollstreckungen zu tun, das sind Klagen gegen die gebühren an sich, die nun von jedem gezahlt werden müssen - egal, ob er Empfangsgeräte hat oder nicht.
Und wie kann der Beitragsservice, der nach außen hin so tut als sei es keine Privatfirma, etwas zur Pfändung an einen Anwalt abgeben, der schon im Ansatz sehen wird das es erfolglos bleiben wird?
Der Beitragsservice weiß seit Anbeginn der Haushaltsabgaben, das - durch den massiven Schriftverkehr mit "Schuldnern" - das ihre Forderungen vor Formfehlern nur so strotzen, aber diese nicht abstellen.Man hält sich dort an keine Grundlagen, wenn man die ganzen Formfehler beachtet, die ein Erstsemester ihnen direkt um die Ohren hauen würde.
das ist ja der Lacher bei der Sache. Kann man einen Laden für ernst nehmen, der derart viele grobe Formfehler macht? Ich bin gespannt, wieviele Formfehler noch gefunden werden.
dann frag mal die Lande- und Bundesregierungen der letzten Zeit, deren Gesetze mit ähnlich haarsträubenden Formfehlern vom Verfassungsgericht etc. kassiert wurden, das scheint bei Behörden wohl normal, dass die in ihrem Unfehlbarkeitswahn bzw. Obrigkeitsdenken meinen, sie stünden über dem Bürger ...
Aber ein Formfehler ist eben ein Formfehler - mehr nicht. Und wenn der Gebührenservice den Formfehler beseitigt, gibt es für die Richter keinen Grund mehr, die Klage abzuweisen.
Es ist also exakt so, wie mae-47 auch schreibt: Das Urteil hilft den Anstalten, solche Fehler zukünftig zu vermeiden.
die buttern einen ja regelrecht mit Schreiben dicht,
das schlimme daran ist nah ? das Geld der Zahlende Gebührenzahler wird Zweckentfremdet verwendet um Terror und Druck auszuüben, das zahlt alles der Gebührenzahler der Gebühren zahlt das Geld wird nicht für TV Sachen verwendet sondern für unsinnigen Veraltungs-Kram !
Ich selbst bin über die Stadt benachrichtigt worden das ich noch Rückstand habe, gleichzeitig hat die Stadt mein Konto dicht gemacht wegen 63,00 €. Also kann jeder machen was er möchte. Ich sehe hier keine neue Erkenntnis.
Nur weil jetzt Verfahrensfehler gemacht wurden, heißt das nicht, dass das Gericht das gesamte Gebührenmodell von ARD+ZDF kippen will!
Tja
gaaaanz genau SO!
Bisher hat es KEIN Urteil "in der Sache" gegeben. Somit ist das höchtens Fristverlängerung, mehr nicht und falls die nicht locker lassen, steigen die Kosten.
Wenn, denke ich, kann NUR Den Haag hier ein Zeichen setzen.
Oder das in der UNO-Charta noch was zu holen ist!?!?
Die (Holland) sind im Gegensatz zu uns kein vereinigtes Wirtschaftgebiet unter US-Zwangsverwaltung.
Für Leute, die mit der kohle rechnen müssen... abwarten und Kaffee kippen.
wenn man die monatelange pure und verlogene Kriegshetze gegen Putin sich so anguckt.... erinnert so an Collin Powell... könnte das ja evtl. als Aufforderung zu Kriegshandlungen gedeutet werden. Aber da knicken die Holländer dann doch ein.
Das die Verfahrensfehler schon mal dazu führen, das eine Vollstreckung nicht ausgeführt werden kann, ist nur der eine Teil der Geschichte.
Was überhaupt ganz vergessen wird ist die eigentliche Aufgabe der Gerichtsvollzieher. Die nämlich haben die Aufgabe, eine Angelegenheit mit einer Pfändung zu beenden. Nehmen wir als Beispiel jemanden, der seine Handyrechnung nicht gezahlt hat; es ergeht ein Vollstreckungsbeschluss, das geforderte Geld wird gepfändet und der Vorgang ist abgeschlossen. Abgeschlossen deshalb, weil der Mobilfunkanbieter den Vertrag kündigt und keine ausstehenden Beträge mehr auflaufen können. Die Angelegenheit ist also vollständig erledigt.
Würde ein "Beitragspflichtiger" auch nach einer Pfändung seine Beiträge nicht zahlen, müßte der Gerichtsvollzieher also jedes Quartal an tausenden von Türen klingeln um das Geld einzutreiben. Das wird ganz sicher nicht gemacht werden, denn es widerspricht ganz klar den Aufgabenstellungen der GV. Selbst das auferlegen von Ordnungsstrafen sind unzulässig, denn die können nur öffentliche Organe festlegen - der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ (auch wenn sie oftmals so tun und auch in den Schreiben von Ordnungsgeldern bis zu 1000,-€ sprechen). Natürlich könnte der Beitragsservice ein Inkassounternehmen beauftragen, doch auch da stehen die Chancen schlecht, weil diese Unternehmen keine Befugnis haben. Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine ganz normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als “Kunde” deren Leistung abbestellen!
Man muß sich einfach nur damit befassen, wie man sie mit den eigenen Waffen schlagen kann; und das ist tatsächlich möglich.
Der Beitragsservice ist - wie man nachprüfen kann - ein Privatunternehmen und hat somit nichts mit den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun. Dieses Privatunternehmen handelt im Auftrag der Landesrundfunkanstalten und verschickt "Bescheide" wie auch "Kontoauskünfte".. Der Beitragsservice schickt auch eine Mahnung mit Androhung einer Vollstreckung an den Säumigen.
Man sollte ganze Sätze nicht einfach aus dem Kontext reissen und ihm eine andere Bedeutung zuordnen wollen, denn zum Inkassounternehmen habe ich folgendes geschrieben:
Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Wenn dann weiter auf das VwVfG wie auf das VwVG hingewiesen wird, scheint es noch nicht ganz angekommen zu sein, das sich der Beitragsservice nicht mit formellen Grundsätzen aufhält und sie ignoriert. Bevor man also etwas kritisiert, sollte man a) erst alles richtig lesen, b) nichts aus dem Kontext reissen um einen falschen Eindruck bei anderen Lesern zu hinterlassen und c) sich mit dem Thema soweit beschäftigen, um auch nicht den Eindruck entstehen zu lassen, das sich der Beitragsservice an die allgemeingültigen regeln hält.
Und bevor jetzt wieder ein Kommentar verfasst wird, der das alles nicht beherzigt, sollten weitere Aussagen einfach unterbleiben. Die nämlich tragen in keiner Weise zur sachlichen Darstellung des Themas bei.
Und bevor jetzt wieder ein Kommentar verfasst wird, der das alles nicht beherzigt, sollten weitere Aussagen einfach unterbleiben. Die nämlich tragen in keiner Weise zur sachlichen Darstellung des Themas bei.
Wie verträgt sich das dann mit diesem Unsinn:
Der Beitragsservice ist - wie man nachprüfen kann - ein Privatunternehmen und hat somit nichts mit den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun.
Bevor man also etwas schreibt, sollte man a) erst alles richtig lesen, b) nichts aus dem Kontext reissen um einen falschen Eindruck bei anderen Lesern zu hinterlassen und c) sich mit dem Thema soweit beschäftigen, um auch nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass man zwar keine Ahnung, aber ganz viel Meinung hat.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eineöffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
. . . derBeitragsserviceist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung,derin derArbeitsgemeinschaft, zum Zweckedes Einzugsder Rundfunkbeiträge . . .
nichts Neues, aber auch das sollte man lesen und nicht weglassen. Das und nur das ist der Auftrag des Beitragsservices, nichts anderes. Egal ob Firma hin oder her.
Es kristallisiert sich immer mehr heraus, wie undurchsichtig und unwichtig dieser gesamte Verschwenderladen ist.
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So einfach ist es nicht immer mit den Gerichtsvollziehern. Immerhin hat der "Beitragsservice" einen gerichtlichen, vollstreckbaren Titel, der zu Kontopfändungen und Vermögensauskünften berechtigt.
Nachdem die Einträge in die Schuldnerkartei mittlerweile digital erfolgen, hat mein Gerichtsvollzieher dies auch sofort getan.
Die Folgen:
3 Jahre lang keine Handy-, Kredit- und anderen Teilzahlungsverträge, Eintrag in die Schufa.
Hallo, ich bin neu hier und da ich mich sehr für dieses Thema interessiere
möchte wollte ich auch mal was dazu sagen.
Quer-denken.tv hat die Anhaltspunkte des Landgericht Tübingen,
an denen man überprüfen kann ob das Schreiben gültig ist, zusammengefasst:
1: Im Vollstreckungsersuchen für die Rundfunkbeiträge müssen die Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde korrekt genannt sein.
2: Ersuchen mit individuellen Gründen können nicht “automatisch erstellt" werden. Sie müssen ein Siegel und eine Unterschrift aufweisen.
3: Der "öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag" wird überhaupt erst erst nach einem
wirksamem Bescheid fällig. Der muss individuell begründet sein.
4: Die rechtlich gegebene Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags
selbst zu ermitteln, ersetzt nicht diesen Bescheid.
5: Eine einfache Zahlungsaufforderung ist kein solcher Beitragsbescheid.
Es muß ein richtiger "Verwaltungsakt" sein. Ohne den gibt es keine Vollstreckungsvoraussetzung.
6: Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.
Zu 1: Nach meinen Recherchen steht in keinem der Vollstreckungsersuchen ein
vollständiger Name. Dort steht dann als Gläubiger zb: Servicehotline Beitragsservice.
Deshalb steht auch in keinerlei Briefen des Beitragsservice ein Name.
Denn somit hätte man eine Person auf die man sich berufen könnte,
um sie Persönlich in Haftung zu nehmen.
Zu 2: Das bedeutet nach meinen Kenntnissen das der Vollstreckungsbeamte einen
Richterlich unterschriebenen Vollstreckungsauftrag in der Tasche haben muss
wenn er an der Tür klopft. Nach den im Internet geschilderten fällen war das nie der Fall.
Zu 3: Nach aussage viele Gegner des Beitragsservice, hat dieser seine Masche der Geld
Eintreibung seit November 2013 umgestellt. Es werden jetzt nicht wie üblich
2-3 Bettel Briefe verschickt und anschließend ein Beitragsbescheid,
der den erforderlichen Verwaltungsakt einleitet.
Stattdessen kommt nach den ersten noch freundlichen Briefen eine "Bestätigung der Anmeldung" mit samt Zahlungsaufforderung. So wie bei mir, Mitte letzten Monats.
Zu 4: Soll bedeuten wenn wie in meinem Fall nie eine Bescheid gekommen ist,und somit kein Verwaltungsakt eingeleitet wurde, ist eine solche Vollstreckung nicht möglich.
Zu 5: Siehe 4
Und zu 6: Ich bin kein Jurist aber ich schätze mal das soll bedeuten, das Gericht ist angehalten
den Fall zu Prüfen und entsprechend aller genannten Tatsachen, vor allem der fehlende Bescheid, die vollstrecken als "nicht Rechtens" zu erklären.
Ich habe mich viel mit dem Thema auseinander gesetzt
und bin zu dem Entschluss gekommen das man die ganze Angelegenheit
bewusst so kompliziert gemacht hat damit keiner durchblickt.
Es braucht schon einige Tage bis Wochen um sich in die Materie einzulesen
und es braucht Mut sich dann dagegen zu wehren.
Viele haben Kontopfändungen oder Vollstreckungen einfach hingenommen
nur weil sie sich Juristisch nicht gewehrt haben.
Damit meine ich keinen Anwalt, sondern schlich mit Paragraphen.
Das Ding ist so löchrig, das BVG mag es als "alles in Ordnung" abgesegnet haben, (ein sehr interessanter Artikel dazu hier:Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch) aber juristisch gibt es da 100 Formfehler, und die Muss es geben,
denn der Beitragsservice ist NICHT Rechtens!
So oft das auch in den Medien Propagiert wird.
Wer Lust und die Zeit hat sich besser zu informieren,
dem möchte ich folgende links empfehlen.
Danke für den informativen Beitrag. Ich berichte nun schon eine Weile über den Irrsinn...
man die ganze Angelegenheit bewusst so kompliziert gemacht hat damit keiner durchblickt.
exakt das ist auch meine Erkenntnis. Es wird gezielt versucht zu zermürben. Drum versuche ich hier ergänzend zu Foren wie http://gez-boykott.de/Forum/index.php möglichst verständlich zu berichten, wie es bei mir mit der GEZ konkret abläuft - und auch das wird schon immer verwirrender. Die aktuelle Faustregel heißt auf jeden Fall gnadenlos Widerstand leisten, sich nicht weichkochen lassen.
So sieht es aus, und der ist gar nicht so schwer wie viele glauben,
deren Taktik ist Einschüchterung. Wenn Menschen die Worte "Kontopfändung"
oder "Vollstreckung" hören, bekommen sie zu Recht kalte Füße.
Ein Gerichtsvollzieher arbeitet selbstständig, also gibt es bestimmt jede menge "Gewissenlose", die wissen das sie unrecht tun,
man muss sie nur sachlich darauf hinweisen.
Denn ein Gerichtsvollzieher haftet persönlich und in vollem Umfang für sein tun.
Soll heißen, man könnte ihn am ende noch wegen Nötigung verklagen.
Für den zählt nur ob am ende des Tages die Kasse stimmt.
Schon der Hinweis auf Persönliche Haftung lässt die kalte Füße kriegen.
Und wenn die Örtliche Vollstreckungsbehörde eine Konto Pfändung in Auftrag gibt,
dann nur aus 2 Gründen: 1. Die Leute dort haben wie 95% der Bürger einfach keine
Ahnung, oder 2. Sie wissen was sie tun, aber sind selbst überzeugte Mitglieder
ihrer Partei (CDU,SPD). Zu 2 hier ein Gutes Beispiel: Sitzung Stadtrat.
Um das Video zu verstehen muss man sich noch diese beiden Anschauen:
Diese Videos sind für jeden verweigerer Pflichtlektüre. Soweit ich weiß der einzig
öffentliche Fall (Youtube und seine Homepage) der sich den Beitragsservice
vom Hals geschafft hat.
Wenn man es schafft die Örtliche Vollstreckungsbehörde dazu zu bringen,
die Unterlagen an den Beitragsservice zurück zu geben, ist man alle sorgen los.
Es ist kompliziert und sehr Paragraphen-lastig, doch wenn man Zeit und Geduld
und Mut hat ist es nicht nur machbar, sondern sicher.
Denn Fakt ist: Das Recht ist auf unserer Seite und alle versuche von denen,
seien es Kontopfändung oder Vollstreckung, sind Rechtlich nicht haltbar.
Damit meine ich jetzt nicht das Urteil vom BVG, das diente nur der breiten
Mehrheit, damit sie brav weiter Zahlen.
Es sind die kleinen Dinge, wenn der Vollstrecker ohne Richterlichen Beschluss kommt,
denn kein Richter würde das unterschreiben.
Oder eine Vollstreckung ohne Verwaltungsakt durchgeführt werden soll,
oder die Tatsache das der Beitragsservice keine Rechtliche Grundlagen hat
das Geld von uns einzutreiben.
Das sind keine Formfehler sondern bloß ein Haufen Paragraphen,
um die der Beitragsservice auch nicht herum kommt.
Die Breite Mehrheit wird Zahlen, einige wenige Hardliner wie wir,
werden nicht zahlen, wenn sie wissen, was sie tun.
Die anderen, die sich nicht trauen oder keine Lust auf Stress haben zahlen auch,
man kann nicht jeden einzeln an die Hand nehmen. Selbst ist der Mann (oder Frau).
Die einzige Realistische Möglichkeit für die an unser Geld zu kommen ist
eine Kontopfändung, die dann eigentlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dagegen kann man sich ganz einfach mit einem P-Konto schützen.
Das ist nicht jedermanns Sache, eher was für Geringverdiener die keinen Wert
auf ihre Bonität legen. Wer ordentlich verdient zahlt sowieso ohne zu Mucken.
Bernd, das Problem P-konto ist aber wenn ein Pfändungsbeschluss vorliegt, dass die Spardose, das Konto 3x am TAG!!! prüfen tut. Sobald mehr als die grob 1100 Euro auf dem Konto ist, ist die Kohle wech.
Wer ordentlich verdient zahlt sowieso ohne zu Mucken.
Oh nein, da habe ich andere Erfahrungen gemacht! Gerade beim runden Tisch in München wurde mir klar, dass es sehr wohl Menschen gibt, denen es in dieser Sache nicht um Geld geht. Sondern darum, dass sie sich einfach nicht verarschen lassen wollen.
Wer ordentlich verdient zahlt sowieso ohne zu Mucken.
Ich glaube nicht, daß Mike zu den geringverdiendern gehört. Den Streß mit der GEZ können sich doch nur Gutverdiener leisten.
Abver es ist wie immer und überall. Einer muß in die Scheiße springen und durchschwimmen, damit was geschieht.
Für mich ist der Beitragsservice von Nickles.de jeden einzelnen verdammten Cent wert. Eben darum! Aber eben nur der, freiwillig und unkompliziert.
Im Gegensatz zu den ÖR kriegt man hier wirklich was geboten, wird informiert, und kann auch dann seine Meinung sagen, wenn sie nicht dem öffentlich-rechtlich geltenden mainstream entspricht.
@ caxixis,
endlich mal einer, der methodisch und pragmatisch die Sache
anpackt und nicht nur polemisiert und herummault.
Zur Zeit liegen noch zu viele Richter "auf Linie", zumal ihre
Karriere -- etwa als Verfassungsrichter -- nicht unerheblich
auch von politischem Wohlwollen abhängen kann.
Was aber wirklich fehlt, ist die Entschlossenheit vieler "Einzelner",
die zu einer kritischen Masse werden und sich u.U. auch bündeln.
Das zahlreiche Wehklagen in diversen Foren erheitert die Leute
bei den Eintreibern eher.
Ich würde mit all dem, was hier steht, sehr sorgsam umgehen.
Den sog. "10-Punkte-Plan" würde ich nur mit äußerst spitzen Fingern
anfassen. Der ist überwiegend reiner laienhafter Unsinn und juristisch
vorwiegend Blödsinn.
Was die unwirksame Zwangsvollstreckung angeht, so beruht sie (wie
oben schon dargelegt) auf Formfehlern, auf reinen Formfehlern.
Dadurch ist nichts gesagt zu dem grundsätzlichen Anspruch an sich.
Allerdings dürften solche Formfehler in unzähligen Fällen unterlaufen
sein, ohne dass jemand dagegen vorgegangen ist.
Es bedarf also immer der Entschlossenheit des Einzelnen.
@ Bernd,
Du weist später in diesem Thread auf noch andere wichtige Aspekte
hin. -- Gut so. -- Aber ob es fruchtet?
Ich hatte Michael Nickles einmal vorgeschlagen, dass er seinen Fall
nunmehr tabellarisch auflistet nach "Vorgängen", nicht aber nach seinen
diversen aufgemachten Themen und Postings. -- War wohl nichts.
Somit haben meine Schwester (Fachanwältin) und ich keine Lust,
uns durch anderer Leute Angelegenheiten in nur deren Interesse
durchzuwühlen. -- Ziel sollte es sein, eine einheitliche und wasserdichte
Begründung von Widersprüchen bzw. Klagen zu formulieren, die jeder
eigentlich nur noch kopieren müsste. Etwas wirklich Brauchbares
haben wir anderweitig noch nicht gefunden.
Doch jetzt ist Licht am Horizont:
Ich habe festgestellt, dass hier zwar weiterhin Abbuchungen erfolgen,
aber mit verschiedenen Texten und zugunsten verschiedener Empfänger: Nicht aber liegt hier anlässlich der Umstellung ein "Bescheid" von
irgendjemandem -- einem "Beitragsservice" -- vor!
Den gilt es nun nachzufordern, um dann zu sehen, wie man ihn sachgerecht
demontieren kann.
Hallo, ich hab mich hier nun auch mal angemeldet um mal auch zu antworten.
hier mal ein Auszug aus dem Impressum von ihrer Website.
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag."
Nun die Frage, wie kann denn auch eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung was einklagen bzw einfordern?
Meines Erachtens haben sie somit keine rechtliche Handhabe um auch nur 1 Cent einzufordern.
Somal ist der Vertrag zwischen der BRD und der ehemals GEZ heute Beitragsservice nicht rechtskräftig, weil wir 1. keine BRD sind sondern eigentlich noch Besatzungszonen und 2. Weil es gegen das Grundgesetz verstößt einen Vertrag abzuschließen zum Nachteil 3.
Und warum haben die eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und mehrere Bankkonten?
Nun die Frage, wie kann denn auch eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung was einklagen bzw einfordern?
Die klagen nichts ein und fordern auch nichts. Das ist lediglich die Inkasso-Abteilung der ÖR Rundfunkanstalten.
Wenn ich nicht zahle, werde ich - nach meinem Verständnis - entweder vom NDR verklagt, weil der für mich als Hamburger zuständig ist, oder vom SWR, weil der beim Thema Rundfunkgebühren "federführend" ist für alle Anstalten.
Und selbst wenn ich mit dieser Einschätzung falsch liege: ist doch scheißegal. Das führt alles nur vom Thema weg.
Wir diskutieren hier ewig und drei Tage über irgendwelche Verfahrensfragen, Formfehler und anderen Verwaltungspenunzenkram. Das eigentliche Thema ist aber doch: wieso muss ich als erklärter Rundfunk-Abstinenzler / Nicht-Teilnehmer überhaupt Rundfunkgebühren zahlen?
Immerhin, jahrzehntelang habe ich das nicht gemusst. Das System hat funktioniert und das Programm war wohl kaum einen Deut schlechter als heute. Das ärgert mich, und nicht etwa, ob der Inkasso-Laden nun GEZ heißt oder Freiwillige Feuerwehr oder Gebühreneinzugsservicezentralenverwaltungswasserkopf.
Als der noch GEZ hieß, hat kein Mensch gefragt, wieso muss ich an die GEZ zahlen, die machen doch gar kein Fernsehprogramm. Nur weil sich der Laden umbenannt hat bzw. der Beitrag jetzt Gebühr heißt, wird da tonnenweise Wortgeschiss drum veranstaltet. Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff, aber den Sinn dahinter erkenne ich nicht.
Nur weil sich der Laden umbenannt hat bzw. der Beitrag jetzt Gebühr heißt, wird da tonnenweise Wortgeschiss drum veranstaltet. Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff, aber den Sinn dahinter erkenne ich nicht.
ich so richtig auch nicht, doch "Gebühr" hieß es doch schon immer "Gebühreneinzugszentrale". Da steht Gebühr gleich vorne an. Aber wer dies nutzt (meine nicht Dich und wenige Ausnahmen) sollte auch den Obolus bezahlen. Wir schauen sehr viel Sat3, Arte, ZDF info; neo und Eins Festival usw., also viele der neuen Sender. Und umsonst ja bekanntlich nicht einmal der Tod, er kostet ja das "Leben" wie man so sagt.
doch "Gebühr" hieß es doch schon immer "Gebühreneinzugszentrale". Da steht Gebühr gleich vorne an
Gebühr hieß es früher - heute heißt es Beitrag.
Der Unterschied: eine Gebühr ist immer an eine unmittelbare Gegenleistung gebunden. Z.B. brauchst du einen neuen Personalausweis - dann bezahlst du dafür eine Gebühr. Für einen Beitrag dagegen wird keine konkrete Gegenleistung im Einzelfall fällig. AFAIK besteht der Unterschied zwischen Beitrag und Steuer wiederum darin, dass ein Beitrag zweckgebunden ist ("Rundfunkbeitrag") während Steuern einfach nur "in die Staatskasse fließen".
Die Umbenennung von Gebühr in Beitrag macht in diesem Fall also Sinn, denn im Gegensatz zu früher zahlen ja nicht mehr nur die Rundfunkteilnehmer, sondern alle.
das sieht echt nach einem Fall für spezielle Rechtsverdreher aus wo ein Normalo (Bürger) einfach scheitern muß ohne ganz spezielle Hilfe vom Anwalt.
Für mich nicht zutreffend da ich es nutze. Doch wäre ein Hinweis auf "Demokratie" von einem VIP hier gegeben schon angesagt. Die Schweiz liegt einmalig vorn.
Leute, heute viel es mir wie Schuppen von den Augen!
Es ist im Grunde so einfach die Beiträge zu umgehen.
Eine Klage einer Privat Person kann niemals gegen den Beitragsservice,SWR, MDR oder sonst wen gewonnen werden. Solche klagen sind Mühselig,
Zeitaufwendig, Kosten auch etwas und sind nicht zuletzt ohne Chancen auf erfolg.
Die Lösung ist so einfach wie genial, denn das Urteil um das es in diesem
Thema geht, hat es doch Richterlich bestätigt!
Also: Man lässt es darauf ankommen das der GV bei einem antanzt.
Natürlich hat man vorher einem evtl. erhaltenen "Bescheid" widersprochen,
zahlt aber trotzdem nicht. Das Ergebnis: Eines Tages steht der GV vor der Tür.
Doch das ist die einzige Möglichkeit es diesen Betrügern zu zeigen.
Denn: Sowie ich das mitbekommen habe sind sämtliche Vollstreckungsersuchen
unterschrieben mit: "Im Namen des Gläubigers SWR" oder "Im Auftrag des Beitragsservice"
oder oder oder.
Wie wir mittlerweile gelernt haben und wie auch das urteil oben bestätigt hat sind solche
Vollstreckungsersuchen (oder besser Vollstreckungsversuche) NICHT gültig!
Da die Anstalten sich hüten werden eine Juristische Person in dem ersuchen zu nennen,
(so wie sie es auch in sämtlichen schreiben des Beitragsservice NICHTtun,
damit man keine Juristische Person zum Greifen hat)
kann man davon ausgehen das dass immer der Fall sein wird.
Also sind solche ersuchen IMMER ungültig. That's it!
Der GV kommt nun also mit oder ohne Richterlichen Beschluss,
(ohne Beschluss, oder Beschluss ohne Unterschrift
wäre das der 2. Grund ihn nach hause zu schicken)
doch nehmen wir an er hat einen Beschluss und in dem ersuchen steht wie üblich:
"im Auftrag von", somit hat er keine Rechtliche Grundlage und darf wieder gehen.
Zugegeben das löst nicht das allgemeine Problem mit diesen Betrügern
und ein P-Konto bleibt weiter Pflicht, doch für den kleinen Mann,
sei es Geringverdiener oder Harz 4 Empfänger, ist es eine einfache
wie elegante Möglichkeit sich des Beitragsservice zu entledigen.
Falls ich einen Denkfehler hatte der mir entgangen ist, immer her damit.
PS: Ich bin Harz 4 Empfänger und hätte mich befreien können
aber 1. sehe ich das nicht ein und 2. mag ich dieses kribbeln im Bauch .
@Michael Ich sagte ja schon das es nur für wenige eine Lösung ist,
aber immerhin für die Paar ein echter Hoffnungsschimmer.
Außerdem wird nicht immer gepfändet, man könnte es also
ohne P-Konto versuchen, und wenn dann doch gepfändet wird
hat man nichts verloren.
@Ralf Dann möchte der Intendant seinen Namen unter den
Beitragsbescheid oder den Vollstreckungsbescheid setzen,
tut er aber nicht. Warum? Er wird schon seine Gründe haben.
eine juristische Person ist kein Mensch sondern eine Rechtsform, wie ein Verein, GmBH, AG usw., die müssen einen Vertreter bestellen, damit man sie rechtlich packen kann, das ist wie mit dem ViSdP oder dem Impressum hier bei Nickles, das heißt aber nicht, dass die dort benannten auch die Rechnungen unterschreiben müssen ...
Dann habe ich was verwechselt, wahrscheinlich meinte ich eine "Natürliche Person".
Oder einfach eine Person/ Persönlich.
Bei den ganzen begriffen kommt man aber auch durcheinander.
Jedenfalls muss eine Person den Vollstreckungsbescheid Persönlich unterschreiben damit dieser gültig wird. Und nicht etwa in Vertretung. Darum ging es doch.
Aber danke für den Hinweis, man lernt halt nie aus...
Sich von einer Forderung befreien lassen bedeutet erst einmal
die Anerkennung der Berechtigung dieser Forderung.
Weshalb sonst eine "Befreiung" von ihr?
Sich von einer Forderung befreien lassen bedeutet erst einmal die Anerkennung der Berechtigung dieser Forderung. Weshalb sonst eine "Befreiung" von ihr?
Ja das ist war. Im Internet kursieren auch Gerüchte, das wenn man auf die schreiben
des Beitragsservice antwortet es auch ein indirekte Zustimmung ist bzw.
man sich dadurch verifiziert.
ich habe diesen Beitrag erst heute gefunden.
Was mich an dem Thema P-Konto interessiert ist:
Wie verfahren die dann?
Was passiert, wenn nichts zu holen ist wegen P-Konto, EV, etc.
Bislang bekam ich keine Antwort auf die Frage.
Muss man in dem Fall mit Erzwingungshaft rechnen?
Das würde das Ganze ja völlig irre machen.
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) ....
(2) ...
1. ...
2. ....
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. [Die Landesrundfunkanstalt kann ...]
(4) ....
_______________________________________
Abgabenordnung § 44 Gesamtschuldner
(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
(2) [...]
Es heißt: "...aus dem Steuerschuldverhältnis schulden..."... -- also aus einem bestimmten ("dem") und nicht aus einem unbestimmten Steuerschuldverhältnis.
Welches Steuerschuldverhältnis ist dann gemeint?
Die "Beitragsschuld" aus § 2 Abs. 3 RBStV? -- Ist die denn eine Steuer?
Ist es mithin von Bedeutung, dass in der Abgabenordnung von "Steuer" die Rede ist?
Ist wegen des Terminus "Steuer" der § 44 AO überhaupt nicht auf § 2 Abs. 3 RBStV anwendbar?
Spielt der Terminus "Abgabe" in "Abgabenordnung" bei der angeblichen Erhebung von einem "Beitrag" eine Rolle?
Informiere Dich mal über die Bedeutung des Wortes "entsprechend" in Gesetzestexten. Da heißt, dass der herangezogene Gesetzestext nicht wortwörtlich, sondern nach seinem Wesensgehalt (=sinngemäß) anzuwenden ist.
Die Bedeutung ist wie "analog". Das ist alles klar.
Hier liegt auch vor:
Bürgerliches Gesetzbuch § 421Gesamtschuldner
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Warum beruft sich § 2 Abs. 3 RBStV nicht "entsprechend" auf diese generelle Bestimmung, sondern auf § 44 einer AO, in der ausdrücklich von einem bestimmten (nämlich "dem") Steuerschuldverhältnis die Rede ist?
So einfach ist das nicht... - trotz "entsprechend".
Auf § 44 AO dürfte sich nur berufen können, wer tatsächlich eine gesamtschuldnerische Steuerschuld einzutreiben hat. Bei einer "nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft" steht das nicht so ohne Weiteres fest.
Richtig, das wird so behauptet, aber selbst von hochkarätigen
Juristen in Zweifel gezogen, weil die entsprechende Grundlage
rechtswidrig sein soll.
Insofern muss man sich ALLE Optionen bis in die allerkleinsten
Kleinigkeiten offen halten.
Das Tübinger Urteil beweist gerade DIESES.
Mag alles sein. Das für mich entscheidende Stichwort lautet aber: "Verfahrensfehler". Im Klartext: die "neuartigen Rundfunksteuern" sind anscheinend völlig in Ordnung, nur die Art und Weise der Eintreibung lässt anscheinend zu wünschen übrig.
Mir und vielen anderen geht es aber nicht um irgendeine Art und Weise, sondern darum, dass wir anderer Leute Privatvergnügen (Radio hören, Fernsehen gucken) mitfinanzieren sollen.
sondern darum, dass wir anderer Leute Privatvergnügen (Radio hören, Fernsehen gucken) mitfinanzieren sollen.
also Du hörst keine Nachrichten, hast kein Radio und siehst auch nie TV? Kann ich (man) kaum glauben. Beim Frühstück ist bei mir das 1. Radio an und regionale Nachrichten hören (Brände, Vermißte, Unfälle, was wo am heutigen Tag an Veranstaltungen läuft und auch paar Scherze) NDR1. Also wer wirklich völlig "abstinent" da lebt, auch nicht da ÖR über PC aufruft sollte wirklich freigestellt werden. Aber das sollten wirklich in % kaum 1 ausmachen.
also Du hörst keine Nachrichten, hast kein Radio und siehst auch nie TV?
Wie schon oft gepostet: schon seit Oktober 2000 nicht mehr, jedenfalls nicht bei mir zuhause, und darum geht es ja.
(Brände, Vermißte, Unfälle, was wo am heutigen Tag an Veranstaltungen läuft und auch paar Scherze)
Das ist ja eine schöne Auflistung all dessen, was das Radio so herzerfrischend überflüssig macht :-) ...aber jeder so wie's ihm gefällt - solange er dann bitte auch allein dafür bezahlen muss.
Also wer wirklich völlig "abstinent" da lebt, auch nicht da ÖR über PC aufruft
Falsch. Denn das könnte man ja gar nicht kontrollieren. Die ÖR brauchen einfach nur darauf zu verzichten, ihr Programm ins Internet zu streamen. Kein Mensch hat sie darum gebeten.
Das Internet ist ein neuartiges junges Medium. Es hat mit Radio und Fernsehen nichts zu tun. Ich finde es absolut heuchlerisch, dort TV/Radio-Inhalte einzustellen und hinterher scheinheilig zu sagen, guck mal, die Internetnutzer halten ja alle "ein Gerät zum Empfang bereit".
...die "neuartigen Rundfunksteuern" sind anscheinend völlig in Ordnung...
Nun, Olaf, darin unterscheiden wir beide uns eben.
FALLS die rechtliche Grundlage zur Forderung dieser Rundfunkbeiträge in dieser Ausgestaltung absolut hieb- und stichfest sein sollte, erscheinen mir Verfahrensfehler bei der Einforderung der Schuld zweitrangig. (Das ändert grundsätzlich nichts an der Schuld.)
FALLS NICHT, dann kann es keine "Verfahrensfehler" bei der Eintreibung geben, weil es eine rechtmäßige Forderung nicht geben kann. (Alles andere ist dann unwichtig.)
Warten wir ab. Ich bin jetzt mit im Boot, weil HIER nie ein
"Bescheid" eingegangen ist, aber lt. Buchungstext mal der,
mal jener mal dies. mal jenes hat abbuchen lassen.
Auch hier wurde u.U. "verfahrensfehlerhaft" vorgegangen.
Ich werde denen mal an die berühmten Dinger langziehen
und am Boden festnageln. Ich ziele auf Erfolg, doch ist mir
der Ausgang egal. Ich habe die Gelegenheit, die Zeit und
auch das Geld dazu.
CU2, M.
Ich bin jetzt mit im Boot, weil HIER nie ein "Bescheid" eingegangen ist, aber lt. Buchungstext mal der, mal jener mal dies. mal jenes hat abbuchen lassen.
Es war aber immer auf den Cent genau der gleiche Betrag, und der Verwendungszweck war trotz geringfügig unterschiedlicher Formulierungen eindeutig zu erkennen. Davon ab: wenn ich dich richtig verstehe, bist du doch gar kein Rundfunk-Abstinenzler so wie ich, d.h. sowohl nach dem alten wie auch nach dem neuen System wärst du zu recht(!) zahlungspflichtig, genau wie auch ich bis Herbst 2000 Rundfunkteilnehmer und GEZ-Zahler war. Insofern - wo ist bei dir das Problem?
Dann ist da noch die Sache mit dem Bescheid... Anfang 2006 ist die MwSt um satte 3 Punkte von 16% auf 19% erhöht worden. Da hat auch keiner von uns einen "Bescheid" bekommen. Trotzdem mussten wir das alle zahlen, da hat niemand von uns an der Kasse irgendeinen Rabatt erhalten, mit der Begründung, dass jeder Bundesbürger erst mal eine "Extra-Einladung" zur Zahlung der erhöhten MwSt haben muss.
Aber nun gut, das hat Max Payne weiter unten ja schon sachkundig erklärt.
Wer es für angebracht hält, mag einmal prüfen, ob bei ihm bis auf die Kalenderdaten nicht die gleichen Voraussetzungen vorliegen:
Das setzt voraus, dass kein Rundfunkbeitragsbescheid vorliegt.
Den Beweis, dass er einen entsprechenden Bescheid versandt und der Empfänger ihn auch erhalten hat, obliegt dem Sender bzw. dessen "Service".
Dass die Rundfunkgebühren nur noch bis Ende 2012 als "Gebühren" bezeichnet wurden und seit 2013 "Beiträge" heißen, genau so wie aus der "Gebühreneinzugszentrale" ein "Beitragsservice" wurde, ist aber nun keine neue oder gar überraschende Erkenntnis. Was soll uns das in der Sache weiterhelfen?
Und was meinst du mit "Vertragsverhältnis"? Das ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Einen Vertrag schließt du mit niemandem ab. Der Staat setzt Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge fest. Um die zahlen zu müssen, brauchst du keinen Vertrag. Du hast ja auch keine Verträge mit dem Einwohnermeldeamt, Finanzamt oder anderen Behörden.
möchte mich noch mal einmischen. Wie schon erwähnt, Zahlung unter Vorbehalt. Andererseits, da ich einige ausländische Fernseh- und Rundfunkprogramme kenne:
Das was die ÖR einschlließlich arte und 3Sat bieten, ist im Vergleich noch immer Qualität - die privaten lasse ich sowieso außen vor. Dass auch bei den ÖR einiges im Argen liegt, ist ebenfalls unbestritten. Denn wenn wir uns alle nur noch von solchen (beitragsfreien, da werbefinanzierten) Programmen "berieseln" lassen müssten ..
Was meiner Meinung nach notwendig wäre, ist eine bessere Kosten- und Qualitäts-Kontrolle, insbesodere bei unsäglichen Soap-Operas, welche die ÖR zunehemend produzieren - wer das mag, kann sich ja die Privaten "reinziehen".
Auch müssen nicht der WDR, der NDR, der BR, das ZDF und Deutschland Radio jeweils eigene Korrespondenten und eigene Kamerateams in vielen Ländern "vorhalten". Das Gleiche gilt in gewissem Maße auch für Sportereignisse, usw.
Ich bin gerne bereit, für eine "Gute Ware" auch gutes Geld zu bezahlen.
Grüße,
Michael
P.S. Es gibt drei Wahrheiten: Meine Wahrheit, deine Wahrheit und die Wahrheit. (China)
Das was die ÖR einschlließlich arte und 3Sat bieten, ist im Vergleich noch immer Qualität
Naja, wer gern öffentlich-rechtliches Fernsehen schaut, dem bleibt es ja unbenommen, sich ein Fernsehgerät hinzustellen und dann auch folgerichtig dafür zu bezahlen - ob das nun Gebühren sind, Beiträge oder in Zukunft vielleicht Steuern.
Das ist aber jedermanns eigenes Privatvergnügen. Dafür die komplette Allgemeinheit zahlen zu lassen, halte ich nach wie vor nicht für korrekt.
Ich bin gerne bereit, für eine "Gute Ware" auch gutes Geld zu bezahlen.
Ich auch. Was mir nur fehlt, ist die Option, die "gute Ware" einfach im Regal liegen zu lassen.
Denn wenn wir uns alle nur noch von solchen (beitragsfreien, da werbefinanzierten) Programmen "berieseln" lassen müssten ...
Auch hier fehlt eine Option: einfach gar nicht Fernsehen gucken - und gar nichts bezahlen.
Das ist aber jedermanns eigenes Privatvergnügen. Dafür die komplette Allgemeinheit zahlen zu lassen, halte ich nach wie vor nicht für korrekt.
Hallo,I
ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag:
In England gab es bis weit in die achtziger Jahre in vielen Wohnungen Gas-Automaten, die nach Einwurf eines Geldstückes eine bestimmte Menge Gas zum Kochen, Heizen etc. lieferten. Was sogar Arbeitsplätze schaffte, weil die Automaten ja in bestimmten Abständen geleert werden mußten. Siehe auch:
Und das gab es auch - sogar in Deutschland - eine Zeit lang für elektrischen Strom.
Falls die Industrie etwas Vergleichbares für jegliche Mediengeräte bereitstellen könnte, wäre dann in Deinem Sinne ..? Man könnte das dann sogar noch Ausbauen, z.B. indem man für bestimmte Sendungen andere (höhere) Gebühren zu zahlen hätte. Oder eine Art "Mengenrabatt" geben - der Möglichkeiten sind gar viele.
Es wäre doch sicher die gerechteste Art, für eine Leistung zu bezahlen - oder eben die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Denn eine Abgabe beim Kauf von Mediengeräten, wie teilweise bei CD und DVD wäre ja auch nicht gerecht: Denn wenn man einen Fernseher (Radio etc.) kauft, bedeutet das ja noch nicht, dass man damit auch fernsieht oder Radio hört.
Die Väter des Grundgesetzes hatten gute Gründe, die ÖR Medien so vorzugeben. Was "unsere" Politiker im Laufe der Jahre daraus gemacht haben ... nun, genau diese Politiker hat ja die Mehrheit des Volkes gewählt.
Nach vielen Jahren Arbeit in Slums, bei Kriegs- und Unwetterkatastrophen in vielen Ländern kann ich nur - mit den Menschen in diesen Gegenden - sagen:
Falls die Industrie etwas Vergleichbares für jegliche Mediengeräte bereitstellen könnte
Aber das gibt es doch schon, Sky und Co. Wer alles sehen will, zahlt, wenn nicht, bleibt der Bildschirm dunkel. Alles was für die Bevölkerung wichtig ist, wird wie der Verkehrsfunk frei zu empfangen sein, Bildungsfernsehen natürlich auch, Unterhaltung kostet :-)
Was ist daran so schwer zu realisieren im Zeitalter der Computer. So wie es jetzt geregelt wird, ist das einfach nur abschöpfen um sich zu bereichern.
Ich zahle schon von Anfang an obwohl ich die Angebote nur zu maximal 2% nutze und das ist schon viel gerechnet. Den Rest sehe ich per Sky und auch das zahle ich selber. Dieses ganze Gedöns mit hier eine Abgabe und da noch eine Abgabe ist doch ein Armutszeugnis der Herstelle, die sind einfach nicht in der Lage, ihre Produkte richtig zu vermarkten, das ist alles.
Alles was für die Bevölkerung wichtig ist, wird wie der Verkehrsfunk frei zu empfangen sein, Bildungsfernsehen natürlich auch, Unterhaltung kostet :-)
Richtig. Und auch die frei zu empfangenden Medien müssen ja irgendwie bezahlt werden, das war ja der Grundgedanke der ÖR Medien = die sog, Grundversorgung. Wenn ich aber ins Kino oder Theater etc. gehe, zahle extra ich für mein Vergnügen, für meine Unterhaltung.
hier eine Abgabe und da noch eine Abgabe ist doch ein Armutszeugnis der Herstelle,
Genau das macht doch den Gewinn aus ..!
Und das ist noch nicht alles. Hier in der Altstadt dürfen aus denkmalschützerischen Gründen keine Sat- oder ähnliche Anlagen installiert werden, auch keine sonstigen Antennen (wie früher). Man hat das gesamte Gebiet "zwangs"-verkabelt, jeder Hausbesitzer musste einen Anschluss haben. - oder eben nichts. Zu den eigentlichen Rundfunkgebühren kamen also noch die (immer weiter steigenden) Kabelgebühren hinzu. Der Kabelbetreiber bietet nur die sog. Grundversorgung, wer mehr möchte, Sender oder gar HD, muss extra blechen.
Einige haben, weil nur damit bei der telekom 16 MBit Internet möglich war, noch deren Medienpaket buchen müssen, die zahlen insgesamt fast 70 Euro im Monat. Und dann evtl. noch Sky & Co ... Bis alle, oder viele, nur noch vor der Glotze hängen, falls sie nicht gerade mit ihren Smartphone o.Ä. beschäftigt sind. Brave New World.
Die Grundversorgung bekommst du auch über DVB-T, dazu benötigst du nichtmal ne Antenne auf dem Dach und dass im Kabelnetzt erstmal nur die analogen Sender eingespeißt sind ist doch normal, allerdings bekommt man bei uns zumindest auch die ÖR kostenlos in HD dazu.
Nach vielen Jahren Arbeit in Slums, bei Kriegs- und Unwetterkatastrophen in vielen Ländern kann ich nur - mit den Menschen in diesen Gegenden - sagen: EURE SORGEN MÖCHTE ICH HABEN !
Mit der Begründung können wir dann auch gleich das ganze Board hier dichtmachen.
Die Väter des Grundgesetzes hatten gute Gründe, die ÖR Medien so vorzugeben.
Von mir aus hätten die Privaten nie zu kommen brauchen. Mit denen begann nämlich der Abstieg des Fernsehens insgesamt. Auch der Öffentlich-Rechtlichen, Stichwort "Niveau-Limbo".
Falls die Industrie etwas Vergleichbares für jegliche Mediengeräte bereitstellen könnte, wäre dann in Deinem Sinne ..?
Das gibt es schon, nennt sich "Pay per View". Von mir aus hätte einfach das System so bleiben können, wie es bis 2006 gegolten hat. Also: Rundfunkteilnehmer zahlen, Rundfunkabstinenzler zahlen nicht.
Von mir aus hätten die Privaten nie zu kommen brauchen. Mit denen begann nämlich der Abstieg des Fernsehens insgesamt. Auch der Öffentlich-Rechtlichen, Stichwort "Niveau-Limbo".
Dafür können aber die Privaten nichts, die ÖR hätten durch die Zwangsabgabe gut abgesichert ohne Quoten-Druck ihre Qualität beibehalten können und sich nicht an dem "Niveau-Limbo" beteiligen müssen. Stattdessen haben sie sich wie eine Krake in jedes Medium hineingezwängt um ja jedem Gebührenzahler habhaft zu werden, Stichwort: mit dem internetfähigen Kühlschrank könnten ja z. B. auch der ÖR empfangen werden. Dazu hat man Sparten- und Regionalsender am laufenden Band rausgehauen koste es was es wolle, die KEF wird es schon richten.
Würde der ÖR sich auf seine Aufgabe beschränken, die Grundversorgung zu sichern, könnten alle Sender bis auf ARD, ZDF und ein gemeinsames drittes Programm mit regionalen Fenstern geschlossen werden (Radioangebote entsprechend). Die Internetpräsenz und Smartphone Angebote müssten auf ein Minimum beschränkt werden, Landesrundfunkanstalten werden zusammengestrichen und zusammengelegt, eigentlich sind sie sogar gänzlich überflüssig, kleinere Regionalbüros würden völlig ausreichen. Damit hätte der ÖR soviel Spielgeld übrig, um trotz massiver Gebührensenkung ein Qualitätsprogramm ohne Gleichen auf die Beine zu stellen wodurch auch die Privaten wieder mehr Raum für anspruchsvollere Sendung hätten.
Insofern ist es durchaus sinnvoll, dass gesamte Beitragsmodell auf den Prüfstand zu stellen, möglicherweise kann man so eine Änderung erzwingen.
Dafür können aber die Privaten nichts, die ÖR hätten durch die Zwangsabgabe gut abgesichert ohne Quoten-Druck ihre Qualität beibehalten können und sich nicht an dem "Niveau-Limbo" beteiligen müssen.
Theoretisch ja. Praktisch aber hätte dann eine "Abstimmung mit den Füßen", besser gesagt: mit der Fernbedienung stattgefunden, und die Zuschauer wären in Scharen zu den Privaten abgewandert, wo sie flächendeckend mit seichter Unterhaltung zugemüllt werden.
Du darfst dabei nicht vergessen, dass das Thema Einschaltquoten auch für die ÖR eine gewichtige Rolle spielt. Es ist also keineswegs so, dass es den ÖR egal sein könnte, wenn ihnen die Zuschauerschaft in Scharen davonliefe. Rein wirtschaftlich wäre es vielleicht gerade noch zu verkraften, da der Anteil der Werbung an der Finanzierung nicht so gewaltig ist.
Nur hätte das gesamte ÖR-System dann ein ganz erhebliches Image-Problem. Es kann ja nicht sein, dass die große Masse der Zuschauer mit ihren Gebühren ein total verkopftes, elitäres Intellektuellenprogramm mitfinanziert, dass nur noch von 15% der Zuschauer genutzt wird, während die übrigen 85% bewusst zu den Privaten abwandern, wo sie ihre geliebten Mitklatsch-Musikanten bewundern können.
Ich überzeichne jetzt einmal ganz stark und male bewusst schwarz-weiß - in Wahrheit war auch in den 70ern schon längst nicht alles Gold, was im Fernsehen glänzte, und auch die Privaten bringen zum Teil qualitativ brauchbare Beiträge. Letztlich will ich damit nur auf einen Punkt hinaus: die öffentlich-rechtlichen müssen sich der Konkurrenz stellen, sie können das Thema Einschaltquoten nicht ignorieren.
die öffentlich-rechtlichen müssen sich der Konkurrenz stellen, sie können das Thema Einschaltquoten nicht ignorieren
Klar, da gebe ich dir Recht, aber warum tun sie es dann nicht und bringen z. B. qualitativ hochwertige US-TV-Serien wie Die Sopranos, Breaking Bad oder The Shield?
Im Prinzip könnten die gleich mit HBO einen Paketvertrag schließen, in Österreich funktioniert das, aber da sind die ÖR auch nicht Zwangsfinanziert ;-)
Die haben bei mir verkackt, als sie Die Sopranos immer tiefer in die Nacht verschoben haben bevor sie ganz abgesetzt wurden.
Mit ZDF Neo haben sie jetzt einen durchaus verheißungsvollen Anfang gemacht, aber warum auf Neo und nicht gleich im ZDF.
Aber im Grunde bleibe ich dabei, den ganzen Kladderadatsch radikal zusammenstreichen, Gebühren senken und auf Qualität setzen, das muss dann auch nicht zwangsläufig verkopft sein. Ich glaube die Abstimmung mit den Füßen würde dann nichtmal so schlecht ausfallen.
Das Problem ist, dass in den Programmredaktionen keine Fernsehfreaks sitzen sondern Gebrauchtwagenverkäufer ;-)
Klar, da gebe ich dir Recht, aber warum tun sie es dann nicht und bringen z. B. qualitativ hochwertige US-TV-Serien wie Die Sopranos, Breaking Bad oder The Shield?
Bringen die Privaten denn solche Serien? (Wie gut die sind, kann ich nicht einschätzen - Breaking Bad kenne ich wenigstens vom Lesen her, Sopranos noch vom Namen nach, The Shield sagt mir gar nichts).
Das Problem ist, dass in den Programmredaktionen keine Fernsehfreaks sitzen sondern Gebrauchtwagenverkäufer ;-)
Dieter Thomas Heck?? - egal: so oder so könntest du damit recht haben.
Ja, das tun sie, die ÖR sind sich dazu ja zu fein. Gerade lief erst Black Sails, eine Piratenserie im Kielwasser der "Schatzinsel" und das sogar kurz nach US und Pay-TV Start, ansonsten muss man bei den Privaten leider etwas länger warten oder deren eigene Pay-TV Kanäle abonnieren.
Beim "Vertragsverhältnis" magst Du Recht haben.
Es hätte wohl besser "Verpflichtungsverhältnis" heißen sollen.
Mal sehen, wie reagiert wird. "Vertrag" müsste dann ja moniert werden,
wenn "Vertragsverhältnis" nicht als "Verpflichtungsverhältnis" interpretiert
wird.
Gut, dass hier in der Diskussion Details näher beleuchtet
werden und man dem Kern dadurch immer näher kommt.
CU2, Manfred
Der Rundfunkveranstalter hat unter verschiedenen Bezeichnungen für den Empfänger/Auftraggeber der Lastschrift gehandelt. -- Diese sind:
Rundfunkanst.
RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO
Rundfunk ARD, ZDF, Dradio S
Dazu hat er auch verschiedene Verwendungszwecke angegeben, was jetzt HIER nicht von Bedeutung sein soll.
Wesentlich und nachzuprüfen mag sein, ob die Bank entsprechende Einzugsermächtigungen vorliegen hat.
Denn:
Die Banken "brauchen Lastschriftaufträge nur auszuführen, wenn sie die Einzugsermächtigung prüfen konnten." (lt. Stiftung Warentest)
Eine entsprechende Anfrage, welche Einzugsermächtigung auf welchen Namen für den Empfänger vorliegt, ging heute an die ausführende Bank raus.
Die Bank prüft bei einer Einzugsermächtigung gar nichts. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet; darum gibt es ja die Möglichkeit, einer Lastschrift 8 Wochen lang zu widersprechen. Auch dabei prüft die Bank nicht, ob die Lastschriftrückgabe zu Recht erfolgt.
Wenn die Bank unbedingt prüfen soll, musst Du der Bank einen Abbuchungsauftrag (anstelle der Einzugsermächtigung für den Zahlungsempfänger) erteilen.
Aber ich verstehe eh nicht ganz, worauf Du hinaus willst. Entweder, Du hast eine Einzugsermächtigung für die (ehemalige) GEZ erteilt oder nicht. Dann ist - solange eindeutig der Rundfunkbeitrag abgebucht wird - weder der angegebene Zahlungsempfänger noch der Verwendungszweck entscheidend für die formale Korrektheit.
Es handelt sich bei den jetzigen Bankeinzügen NICHT um namentlich denselben Zahlungsempfänger.
Hinsichtlich des jetzigen Zahlungsempfängers liegt weder die Anforderung noch die Erteilung einer Einzugsermächtigung vor.
Es kann sogar so sein, dass für die seit der Änderung in den Bankeinzügen vergangene Zeit -- zumal mangels "Bescheid" -- keine Rechtsgrundlage für die Forderung/Zahlung bestand und die Zahlungen zurückgefordert werden können.
Das wird zur Zeit noch geprüft.
Bei all den Handlungen nach Gutsherrenart seitens des GEZ-Nachfolgers würde mich restlos gar nichts mehr wundern.
_____________
Ansonsten:
Ich schrieb
Die Banken "brauchen Lastschriftaufträge nur auszuführen, wenn sie die Einzugsermächtigung prüfen konnten."
Ich schrieb keinesfalls, dass sie jedesmal oder überhaupt prüfen müssen.
Es wird sich jetzt herausstellen, ob der Bank eine Einzugsermächtigung vorliegt und ob sie diese hätte prüfen können (falls sie gewollt hätte) und auf welchen Namen der Zahlungsempfänger bei einer vorliegenden Einzugsermächtigung lautet.
Es wird sich jetzt herausstellen, ob der Bank eine Einzugsermächtigung vorliegt
Die Einzugsermächtigung liegt nur dem Zahlungsempfänger vor, nicht der Bank. Sonst wäre es ein Abbuchungsauftrag. Aber natürlich kann der Zahlungsempfänger im Streitfall mittels der vom Zahlungspflichtigen unterzeichneten Einzugsermächtigung beweisen, dass die Lastschrift zurecht erfolgte.
Es liegt keinerlei "Bescheid" vor.
Viel Glück mit dieser Argumentation. Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Es bedarf somit keines gesonderten Gebührenbescheides.
Hinsichtlich des jetzigen Zahlungsempfängers liegt weder die Anforderung noch die Erteilung einer Einzugsermächtigung vor.
Wenn der jetzige Zahlungsempfänger der Rechtsnachfolger des vorherigen Zahlungsempfängers ist oder - mit neuem Namen ausgestattet - mit diesem identisch ist, ist das unschädlich. Beispiel: Wenn Du Deiner Vermieterin, Frau Huber, eine Einzugsermächtigung für die monatliche Miete erteilst, wird diese nicht dadurch hinfällig, dass Frau Huber heiratet und fortan Frau Müller heißt.
Wenn der jetzige Zahlungsempfänger der Rechtsnachfolger des vorherigen Zahlungsempfängers ist
Bis Ende 2011 buchte die "1&1 Internet AG" den monatlichen Beitrag vom Konto ab, seit 2012 wurde daraus "1&1 Telecom GmbH" - natürlich ohne erneute Einzugsermächtigung.
Ich weiß nicht, ob der link schon hier irgendwo gesetzt wurde.
Vielleicht wäre es gut, wegen der Unübersichtlichkeit, einen thread aufmachen, wo interessante Quellen -- ohne auschweifende Diskussionen-- gesetzt werden können.
Inhaltlich geht es um Gerichtvollzieher, Pfändung und wie man sich ERFOLGREICH dagegen wehren kann, dass unsere BRD GmbH mittlerweile zahlreiche Gesetzeslücken hinterlassen haben...
siehe Bereinigungsgesetze,
indem z.b. die komplette freiwillige Gerichtsbarkeit aufgelöst worden ist!! Heißt jeder Familienstreit mit der EX hat KEINE Rechtsgrundlage mehr!!! Unterhalt ade.
Schönes Pokalwochenende
Schorsch
und ähmm ja
das soll als Tipp u. Vorschlag dienen und nicht ich habe aber ganz bestimmt recht! Diskussion.
Vielleicht wäre es gut, wegen der Unübersichtlichkeit, einen thread aufmachen, wo interessante Quellen -- ohne auschweifende Diskussionen-- gesetzt werden können.
Bis Ende 2011 buchte die "1&1 Internet AG" den monatlichen Beitrag vom Konto ab, seit 2012 wurde daraus "1&1 Telecom GmbH" - natürlich ohne erneute Einzugsermächtigung.
Ich verstehe diese Diskussion sowieso nicht. Wenn ich keine Einzugsermächtigung erteile, entbindet mich das nicht von der Zahlungsverpflichtung, also was soll's?
Bleibt die "Zwangsverpflichtung" des "Schuldners" über eine von ihm genutzte Lokalität wie zur Ableistung von Wehrdienst.
An anderer Stelle habe ich die notwendigen und/oder möglichen Quellen zu sachdienlicher Information aufgelistet. Die "Rechtsgrundlage" wurde da als formal unangreifbar dargestellt.
Das Einzugsverfahren ließ ich dabei völlig außen vor; denn ich bin selbst der Auffassung, dass man da nur Geplänkel verursachen kann (kitzeln ohne dass es jemanden wirklich juckt).
Nicht unmöglich, sondern sogar aussichtsreich -- wenn auch aufreibend und langwierig -- dürfte es sein, die Höhe des Beitrages, deren Berechtigung in Bezug auf gebotene Leistung, auf die Verfehlung des "Auftrages" und auf die Verwendung (Zweckentfremdung) des Beitrages mit Erfolg anzugreifen. -- Ich schrieb unter anderem weiter:
"Fragen sollte man auch nach der Höhe der Bezüge insbesondere in den höheren Etagen der Rundfunkanstalten. Dort werden Gehälter gezahlt wie in höchstprofitablen Großunternehmen. Dabei verursachen die Rundfunkschaffenden vor allem Kosten und keine Profite. Sie haben vorwiegend "Finanzbedarf" für höhere Gebühren ("Beiträge").
Letztlich sollte auch untersucht werden, in welcher Weise sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Ausgründungen und Beteiligungen mit der Gebührenfinanzierung im Rücken privatwirtschaftlich engagiert hat. (Stichwort: Bavaria) Auch bewegen sich Sender wie hier der WDR wie privatwirtschaftliche Unternehmen, aber mit dem Gebührenzahler als Finanzier im Rücken und ohne echtes marktwirtschaftliches Risiko, das auch eine Pleite wie bei der Kirch-Gruppe einschließen könnte."
Hier ein (wegen technischer Probleme bei der Überspielung) vorläufiges Video, in dem Peter Scholl-Latour die Existenzberechtigung des ör Fernsehens in Frage stellt (siehe insbesondere ab 03:50): KLICK!
Wir sollten und hier nicht gegenseitig auf die Füße treten und tw. sogar in den Rücken fallen, sondern versuchen, die "Achillesfersen" der bornierten Fernsehmacher und ihres Wasserkopfes herauszuarbeiten.
Das Einzugsverfahren ließ ich dabei völlig außen vor; denn ich bin selbst der Auffassung, dass man da nur Geplänkel verursachen kann (kitzeln ohne dass es jemanden wirklich juckt).
Da wiederum bin ich 100% mit dir einer Meinung. Auch wenn ein Bernd Höcker in seinem letzten Buch suggeriert, dass man sich mit derartigen putzigen kleinen Wadenbeißereien "erfolgreich wehren" könne. (Ich habe das Buch in 14-Tage-Frist an Amazon zurückgegeben, da es dort nur so wimmelte von ähnlich tollen Tipps).
Sicherlich kann man die Höhe der Rundfunkbeiträge grundsätzlich in Frage stellen. Mein Eindruck ist: die aasen mit unserem Geld herum wie sie lustig sind, ist ja nicht ihr Geld, und wenn es irgendwann knapp wird - kein Problem, die KFE wird's mit der nächsten Gebührenerhöhung schon richten.
Für mich führt die Diskussion über die Höhe aber etwas am Kern der Sache vorbei. Ich bin durchaus bereit einzusehen, dass ich mit Steuern / Gebühren / Abgaben Dinge mitfinanziere, die mir selbst nicht zugute kommen - kein Problem, schließlich hat ja auch die Allgemeinheit z.B. mein Studium mitfinanziert. Nur empfinde ich es als überspitzt, den ÖR Rundfunk mit z.B. Trinkwasser auf eine Stufe zu stellen und hier von einer "Grundversorgung" zu sprechen. Das soll doch bitte jeder selbst entscheiden ob er seine Freizeit vor der Glotze zubringen will oder eben nicht. Und dann erst zahlungspflichtig werden - oder eben nicht.
Hier ein (wegen technischer Probleme bei der Überspielung) vorläufiges Video, in dem Peter Scholl-Latour die Existenzberechtigung des ör Fernsehens in Frage stellt
da hat der Mann Recht, vor allem was die Bildung angeht, wen hat er damit eigentlich gemeint, die Programmverantwortlichen?
dazu hab ich ja weiter oben schonmal was gesagt, für mich sind das Gebrauchtwagenverkäufer ohne Identität, wenns beim ÖR nicht klappt gehen sie halt nach Thyssen oder zum Hauptstadtflughafen in Berlin und dilletieren weiter vor sich hin
Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieses Posting wurde gelöscht, weil es gegen die Boardregeln verstoßen hat. Die Regeln zum Mitmachen können in den Nickles Regeln nachgelesen werden. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
ich klage ebenfalls gegen den GEZ - Wahnsinn . Allerdings schon gegen die Mahnung .... die sämtliche rechtlichen Anforderungen wie Datum , Steuernummer , fortlaufende Nummerierung , Unterschrift , persönlich Haftender(Beitragsforderer) , enthaltene Steuer , aufgeschlüsselte Forderung... (nicht nur den Betrag ...sondern auch wieviel und für welchen Monat..) vermissen lässt .... etc. etc. ....
Die Klage vor dem Amtsgericht kann jeder ohne Anwalt führen....in 1. Instanz und kostet somit ca. 100,- Euro . Wenn eine Million Gegner klagen ist das Rechtssystem auf Jahre blockiert ....
Macht Euch über die jeweiligen Vollstreckungsgesetze Eurer Bundesländer schlau , dann könnt Ihr in den meisten Fällen einen Gerichtsvollzieher wieder wegschicken , weil auch da gravierende Rechtsmängel vorliegen ........siehe Urteil Tübingen...
So ist es. Wenn genug mitmachen und sich wehren, dann kriegen sie ein Problem! Aktuell scheinen sie wohl auch keine Gerichtsvollzieher mehr loszuschicken, basteln wohl an einer neuen Strategie. Zumindest sind mir keine Meldungen von Vollstreckungsversuchen aus jüngster Zeit bekannt. Ich warte gerade ja auch auf die bereits mehrfach angedrohte Vollstreckung.
bin neu hier, zahle seit diesem Jahr auch keine Beiträge mehr und lese schon einige Tage mit. Du schreibst: "Aktuell scheinen sie wohl auch keine Gerichtsvollzieher mehr loszuschicken"...... Meinst Du Gerichtsvollzieher oder Vollzugsbeamte. Das ist für mich wichtig zu wissen, da ich noch nicht so ganz durchblicke in dieser Materie. Danke
ich bin kein Jurist und muss daher gestehen, dass mir ein eventuell relevanter Unterschied zwischen "Gerichtsvollzieher" und "Vollzugsbeamter" aktuell nicht klar ist. Konkret meine ich mit dem Satz einfach, dass mir aktuell keine Fälle bekannt sind, wo der "Service" versucht Vollstreckungen einzuleiten.
den Vollzugsbeamten schickt wohl die Gemeinde, den Gerichtsvollzieher das Gericht, aber nicht ohne vorher eingereichte Klage am Gericht. Wie ich das in mehreren Videos gesehen habe, täuscht der Beitragsservice einen Gerichtsvollzieher vor, aber es kommt immer nur ein Vollzugsbeamter. Sie setzen wohl auf der Ahnungslosigkeit der Bevölkerung. Der Vollzugsbeamte ist harmlos, stellt nur die Zahlungswilligkeit fest. Der versucht dann noch mal mit gekonnter Fragestellung Geld einzutreiben, aber wenn man es weiß, hat er keine Chance. Also der Unterschied ist, wie ich es begriffen habe, groß. Aber ich bin offen für andrere Argumente.
Wer da kommt und vollstreckt oder eine Vollstreckung versucht kann wohl auch je nach Bundesland unterschiedlich sein. Nochmals: mir ist aktuell kein einziger Fall bekannt, wo jüngst eine Vollstreckung durchgeführt wurde. Es wird zwar ständig über diese Möglichkeit orakelt, aber es ist halt kein Fall bekannt. Auch ist mir kein Fall einer wirklich durchgezogenene Kontopfändung bekannt. Ich vermute, das ist alles nur Panikmache zum Einschüchtern und kann ganz einfach ignoriert werden.
Wer sehr viel Zeit hat, kann mal "ein paar tausende Seiten" auf GEZ-Boykott.de zum Thema "Zwangsvollstreckung" durchlesen. Auch dort habe keinen einzigen Fall gefunden, in dem nicht nur über die Vollstreckung geredet wird sondern auch wirklich eine stattgefunden hat.
Auch sind die Berichte von "angedrohter" oder angeblich "eingeleiteter" Vollstreckung teils schon weit über ein Jahr alt und passiert ist wohl nicht. Wie gesagt, mir fehlt leider die Zeit bei den Kollegen alles durchzulesen. Vielleicht findet sich hier bei uns ja irgendjemand, der eine konkret erfolgte Vollstreckung oder deren konkreten Versuch (irgendein Typ an der Haustür) berichten kann.
Mein Stand zum Widerstand gegen die GEZ ist hier nun seit über einem Jahr detailliert dokumentiert und ich sehe da noch sehr lange nicht die geringste Chance auf eine Vollstreckung. Sobald hier einer "klingelt" berichte ich natürlich drüber - zahlen werde ich garantiert nicht.
Dieser Beitrag ist gelöscht!
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Sorry, falls ich diesen Thread schreddere, ich fand keine Möglichkeit ein eigenes Thema dazu zu erstellen. Ich hätte da noch einen denkansatz. Und zwar heißt es im Meldegesetz (kopiert bei der Stadt Bonn)
Zulässigkeit von Datenübermittlungen an öffentlichen Stellen Ihre Meldedaten dürfen von der Meldebehörde übermittelt werden an die bisher zuständige Meldebehörde und die für weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden zur Gewährleistung der Richtigkeit der Melde-register und an sonstige Behörden und öffentliche Stellen zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung. Regelmäßig erfolgt eine Übermittlung von Meldedaten an öffentliche Stellen insbesondere: y zur Überwachung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht, y für die Ehrung von Altersjubilaren und von Ehepaaren bei Ehejubiläen, y für Zwecke der Gesundheitsaufsicht, y für Aufgaben der Besteuerung, y für Aufgaben nach dem Ausländerrecht, y für polizeiliche Aufgaben, y für Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, yfür Aufgaben nach dem Straßenverkehrsrecht, y für die Erfassung öffentlich geförderter Wohnungen, y für Aufgaben der Versorgungsverwaltung, y für die Feststellung der Rundfunkgebührenpflicht an den WDR (GEZ), y zur Wehrerfassung an die Kreiswehrersatzämter, y für Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, y für Aufgaben der Rentenversicherungsträger
Hier wird 1. die GEZ genannt, die huete gar nicht mehr GEZ heißt. 2. wird die GEZ in einem Atemzug mit öffentlichen Stellen genannt, aber der Beitragsservice ist keine öffentliche Stelle sondern eine ganz normale Firma. Hat der Beitragsservice also meine Adresse rechtswidrig erhalten?
Davon ab - dieser neue Beitrag ist am Ende nichts anderes als eine Art "Kopfsteuer". Derlei Abgaben werden vom Staat festgelegt. Es hat also überhaupt keinen Sinn, sich dagegen auf zivil(!)rechtlichem Wege wehren zu wollen.
Letztlich ist das etwa so, als wenn ich sage: das Finanzamt ist doch nur irgendsoeine Firma, mit denen habe ich keinen Vertrag geschlossen, wieso behalten die Teile von meinem Gehalt ein.
Ja genau. Und deshalb kann der Beitragsservicegezoderwieauchimmer keinen Gerichtsvollzieher beauftragen ohne vorherige Klage bei Gericht. Also muß ein Richter eine Pfändung einleiten, mit Name, Datum, Unterschrift. Gut zu wissen, es bleibt also alles beim Alten.
Und deshalb kann der Beitragsservicegezoderwieauchimmer keinen Gerichtsvollzieher beauftragen ohne vorherige Klage bei Gericht.
Da muss ich dich leider enttäuschen. Normalerweise brauchen die gar keinen Gerichtsvollzieher, die haben i.d.R. ihre eigenen Vollstreckungsbeamten. Das ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Wenn sie Geld pfänden wollen, brauchen sie einen Gerichtsvollzieher. Der Vollstreckungsbeamte darf nicht pfänden. Das ist überall das Gleiche. Kommt ruhig, ich werde Zeugen haben und eine Videokamera, falls der Vollzugsbeamte den strammen Max spielen will.
Ich meine gar nichts. Natürlich kannst du die Beitragszahlung verweigern, Mike Nickles zieht das ja auch gerade bis zum bitteren Ende durch.
Mir - und vermutlich auch Max Payne - ging es ausschließlich gegen juristisch falsche Annahmen, Voraussetzungen und Schlussfolgerungen. Zivilrecht und Öffentliches Recht sind zwei paar Schuhe, man kann nicht schablonenhaft die Regulierungen des einen auf das andere übertragen.
Heißt: der Beitragsservice ist keine "Firma", er muss nicht vor Gericht ziehen und einen "Titel" einklagen, um dann einen "Gerichtsvollzieher" losschicken zu können. Das läuft bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt etwas anders, genauer gesagt: wesentlich schlanker und unbürokratischer.
zu deinem Kommentar, Es kommt zur Zeit keiner, NEIN, da kommt auch keiner, Sie gehen sofort zur Kontopfändung über, mit dem Auftrag der ARD ZDFDeutschlandradio Beitragsservice. Ich habe lediglich Zwangsvollstreckung mitgeteilt bekommen von der Stadtkasse Delmenhorst . Weder einen Gerichtsbeschluss noch einepersönlich unterzeichnete vorladung zur Verhandlung , die ja stattgefunden haben sollte um diesen Beschluss rechtskräftig werden zu lassen.
sei doch so gut und scanne uns mal den Kontoauszug ein wo die Vollstreckungs-Abbuchung stattgefunden hat oder sonstiges "Papiermaterial" dazu - persönliche Daten bitte unkenntlich machen.
kommt da jetzed noch was? Bist du noch am einscannen, oder wie? Bin total gespannt . Die lächerlichen privaten Inkassobüros (früher Gerichtsvollzieher genannt) drohen ja auch mit Haftbefehl, wenn die GEZ es beantragt. Wahrscheinlich gleich in orangefarbenen Anzug, ab nach Quantanamo
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Also, ich habe heute ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher aus Erding bekommen, dass ich 216,- Gez-Gebühren zahlen soll von 2012. Ich wusste bisher nicht mal das ich etwas offen hatte. Was kann ich denn machen.
Zahlst Du GEZ? Hast Du Kontoauszüge geprüft? Sind die Zahlungen vermerkt? Einspruch einreichen, mit dem Gerichtsvollzieher sprechen, begründen mit den Kontoauszügen. Aber wenn der Gerichtsvollzieher kommt, gab es doch schon vorher Schriftverkehr?
Wenn etwas vom Gericht oder Gerichtsvollzieher kommt, mußt Du auf alle Fälle reagieren, weil ohne Widerspruch die Forderung rechtmäßig wird.
Ich war damals arbeitslos und hab das Schreiben vom Arbeitsamt hingeschickt..also der Gebührenbefreiungsbescheid und wie gesagt ich habe noch nie etwas erhalten, dass ich etwas offen hätte bei der GEZ.
Mit dem Gerichtsvollzieher mußt Du Dich auseinandersetzen. Den kann man nicht ignorieren. Gut wäre, wenn Du aus der Zeit noch den Schriftverkehr hättest. Wenn nur online, dann alles ausdrucken.
Es soll wohl viele Obdachlose "ohne festen Wohnsitz" und deshalb ohne Bankkonto geben. Kann ich verstehen. Eine Bank braucht eine Meldeadresse, um bei Bedarf wichtige Post schicken zu können.
Es gibt tatsächlich viele Menschen in Deutschland, die aus welchen Gründen auch immer kein Bankkonto mehr bekommen. Auch Obdachlose gehören dazu, ich könnte mir aber vorstellen, die zahlen keine GEZ-Gebühr.
Du musst aber einen sehr einfühlsamen Arbeitgeber haben. Und ich dachte, die "Lohntüte" gibt es nicht mehr. Mein erstes Bankkonto hatte ich mit 14.
Nur Bares ist Wahres
Schon, aber wer mit Geld umgehen kann, dem kann es doch egal sein, ob es in der Spardose oder auf dem Konto gelagert ist. Für alle anderen gibt es Konten auf Guthabenbasis, also ohne Dispo.