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ARD / ZDF - Conrad, Netto und ATU klagen gegen Zwangsbeitrag

Michael Nickles / 20 Antworten / Baumansicht Nickles
Conrad Unternehmenszentrale in Hirschau. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Zu den bislang bekannten gewichtigen Gegnern des Zwangsrundfunkbeitrags aus der Unternehmerecke zählen die Drogeriekette Rossmann und der Autovermieter Sixt. Jetzt gesellen sich ein paar weitere hinzu.

Laut Bericht der Mittelbayerischen wehren sich auch diese Unternehmen gegen die Zwangsabgabe: Netto Markendiscount, Auto-Teile-Unger (A.T.U), Conrad Electronic SE und Conrad Electronic Wernberg.

Da es um die gleiche Sache geht, hat das zuständige Verwaltungsgericht Regensburg einen gemeinsamen Termin veranlasst. Das passiert am morgigen Mittwoch.

Michael Nickles meint:
Möglicherweise knifflig und speziell im Fall Conrad. In den Filialen stehen auch jede Menge Fernseher rum, auch wenn sie nur für den Verkauf bestimmt sind. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Tonne auf, neues Schandurteil rein, Tonne zu. Im Fall der klagenden Unternehmen geht es bekanntlich um eine besonders absurde Situation. Die sollen genau wie Privathaushalte pauschal für alle ihre Betriebsstätten und Fahrzeuge blechen.

Dass Rossmanns oder Nettos Mitarbeiter in den Filialen während der Arbeit Fernsehgucken oder Radiohören bezweifle ich schwer

In der Automobil-Ecke soll der Kassierwahnsinn inzwischen wohl gar so weit gehen, dass Autohäuser selbst für unverkaufte Ausstellungs-Fahrzeuge blechen sollen.

Gerade in diesen Fällen ist es schon arg bei den Haaren herbeigezogen, alleine für die Möglichkeit einer Rundfunknutzung pro Geschäftstelle und Auto zu kassieren. Was mich übrigens wundert ist, dass ich auf die neue Klage von Netto, Conrad und Co eigentlich nur zufällig gestoßen bin. Außer der Mittelbayerischen hat bislang wohl niemand drüber berichtet.

Damit zähle ich jetzt also 5 (fünf!) große/mittelgroße deutsche Unternehmen. Ist das alles? Was ist mit Aldi, Lidl und so weiter? Blechen die einfach, ist es ihnen schnuppe? Sind sie zu faul zum Klagen?

Für uns Privatleute haben die Klagen der großen Unternehmen gewiss keine direkte Bedeutung. Die kämpfen wohl hauptsächlich in eigener Sache, wehren sich unsinnige Zahlungen leisten zu müssen.

Indirekt sind die Klagen (und die erwartungsgemäßen Schandurteile) jedoch auch für uns bedeutsam. Das morgige Verfahren in Regensburg ist gewiss das erste, bei dem der neue Sprengstoff gezündet wird, den uns der Bundesfinanzminister als Weihnachtgeschenk überreicht hat: das vernichtende Gutachten zum Zwangsrundfunkbeitrag.

Gewiss diskussionswürdig scheint mir übrigens zunehmend, dass Sammelklagen hierzulande bekanntlich nicht möglich sind. Sammel-"Schandurteile" sind es aber offensichtlich sehr wohl.

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mawe2 Michael Nickles „ARD / ZDF - Conrad, Netto und ATU klagen gegen Zwangsbeitrag“
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In der Automobil-Ecke soll der Kassierwahnsinn inzwischen wohl gar so weit gehen, dass Autohäuser selbst für unverkaufte Ausstellungs-Fahrzeuge blechen sollen.
Möglicherweise knifflig und speziell im Fall Conrad. In den Filialen stehen auch jede Menge Fernseher rum, auch wenn sie nur für den Verkauf bestimmt sind.

Aber sowohl Conrad als auch der Autohändler Mustermann müssen doch auch nur einmal pro Betriebsstätte zahlen und nicht für jeden Fernseher oder jedes Autoradio einzeln, oder?

Gruß, mawe2

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schuerhaken Michael Nickles „ARD / ZDF - Conrad, Netto und ATU klagen gegen Zwangsbeitrag“
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reader Michael Nickles „ARD / ZDF - Conrad, Netto und ATU klagen gegen Zwangsbeitrag“
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Was war eigentlich die logische Begründung? Wenn eine Person 10 Wohnungen und 10 Autos hat - kann die trotzdem genauso viel(wenig) ZDF/ARD konsumieren wie einer der nur eine oder gar keine Wohnung hat. Das war davor mit "pro Kopf" noch halbwegs zu verstehen.

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schuerhaken reader „Was war eigentlich die logische Begründung? Wenn eine ...“
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Es wird langsam auch in die Köpfe bislang noch ablehnender Richter vordringen, dass diese Abgabe in Wahrheit eine Wohnungs- bzw. Betriebsstättensteuer ist. Eine Tochter von mir lebt seit vielen Jahren in Kalifornien, hat dort sogar ein eigenes Haus oberhalb von Escondido, hier aber auch noch im Haus meiner Schwester eine Wohnung, die sie nachweislich seit Jahren nicht mehr betreten hat. 
Vertreten durch meine Schwester klagt meine Tochter seit langem gegen die "GEZ". Den beiderseitigen Schriftsätzen nach sieht es gut aus für die Klage. Das Gericht hat sogar einen Vergleichsvorschlag zugunsten meiner Tochter unterbreitet, der von der "GEZ" hingenommen werden wollte, aber ganz bewusst von meiner Tochter/Schwester abgelehnt wurde. Sie wollen ein Urteil.

Nur: Das Gericht erfindet immer neue Beweiserhebungen und "Erörterungstermine", um sich vor einem Urteil drücken zu können. So schleppt sich die Sache hin und hin und her. 
Man wird sehen.
Meine Schwester genießt die Sache und will sehen, wie weit das noch getrieben wird. 

So lange, wie meine Tochter weiter abwesend ist. wird der Rundfunkbeitrag als "Steuer" behauptet, was der "GEZ" überhaupt nicht schmeckt. Was aber, wenn eine Wohnung existiert, doch dauerhaft niemand (obgleich dort gemeldet oder als Eigentümer eingetragen) in ihr wohnt, ist der "Rundfunkbeitrag" anderes als die Besteuerung einer Wohnmöglichkeit? Die "GEZ" beruft sich darauf, meine Tochter sei an der Anschrift ja "weiter" noch gemeldet. Abgesehen davon könne sie z.B. das WDR-Radio über das Internet jederzeit live hören, es stünde ihr mithin zur Verfügung. 

WDR-Radio im Internet

Dann, so argumentiert meine Tochter. solle der WDR seine Forderung doch in den USA eintreiben.

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gelöscht_301121 schuerhaken „Es wird langsam auch in die Köpfe bislang noch ablehnender ...“
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Hallo,

ähnliches hatte ich schon vor Monaten - finde den Thread gerade nicht - erlebt. Ein Verwandter aus Hong Kong war sechs Monate zu Besuch, bewohnte unsere Gästewohnung und war beim (beachte!) Ausländeramt angemeldet. Nach der Abreise erhielt er - per Adresse bei mir - eine Zahlungsaufforderung der GEZ.

Nach anfägnlichem Gelächter habe ich den Brief zurückgesendet, mit der Aufforderung, den Betrag doch bitte in Hong Kong einzutreiben, einschließlich der Adresse. Bis heute keine Reaktion.

Was mir zu denken gibt, wieso hat die GEZ vom Ausländer- oder Einwohnermeldeamt den vorübergehenden (!) Aufenthalt erfahren!

Grüße, Michael

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Alpha13 gelöscht_301121 „Hallo, ähnliches hatte ich schon vor Monaten - finde den ...“
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http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/04/nun-offiziell-gez-beschafft-sich-die-meldedaten-aller-deutschen/

Läuft natürlich übers Einwohnermeldeamt und soll "einmalig" gewesen sein.

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Olaf19 gelöscht_301121 „Hallo, ähnliches hatte ich schon vor Monaten - finde den ...“
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Nach anfägnlichem Gelächter habe ich den Brief zurückgesendet, mit der Aufforderung, den Betrag doch bitte in Hong Kong einzutreiben, einschließlich der Adresse. Bis heute keine Reaktion.

Merkwürdig. Wenn die Rundfunkgebühr nicht pro Person gezahlt wird, sondern pro Wohnung und eure Gästewohnung längst erfasst war – wovon ich jetzt einmal ausgehe – wozu wird dann noch ein Rundfunkteilnehmerkonto für jemanden angelegt, der dort wohnt.

Anders gesagt, wenn du die Wohnung im Laufe eines Jahres an 12 Leute vermietest, versuchen die dann 12x Rundfunkgebühr für ein und dieselbe Wohnung zu kassieren?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_301121 Olaf19 „Merkwürdig. Wenn die Rundfunkgebühr nicht pro Person ...“
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Hallo,

ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt, "Gästewohnung" sagen wir, es sind zwei sog. "Mädchenzimmer", da wo früher die Hausmädchen wohnten; abgetrennt vom übrigen Wohnbereich und ist auch nicht als separate Wohnung eingetragen.

Das Schreiben ging explizit an unseren Gast, was mich ja so verwunderte. Auf meine Replik gab es bis heute - nach gut 6 Monaten - keine Antwort (mehr).

Grüße, Michael

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Olaf19 gelöscht_301121 „Hallo, ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt, ...“
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es sind zwei sog. "Mädchenzimmer", da wo früher die Hausmädchen wohnten; abgetrennt vom übrigen Wohnbereich

Okay – dann braucht da natürlich niemand etwas anzumelden.

Das Schreiben ging explizit an unseren Gast, was mich ja so verwunderte.

Zunächst einmal wird der Beitragsservice davon ausgehen, dass die gemeldete Person gleichzeitig Wohnungsinhaber ist. Als nächstes wird festgestellt, dass auf diese Person noch keine Wohnung registriert ist.

Ein Abgleich, ob die betreffende Wohnung schon registriert ist, wird denen entweder zu bürokratisch-aufwändig, oder, was noch viel näher liegt: der Abgleich ist schlicht nicht möglich, da es sich ja um ein Mehrfamilienhaus mit quasi beliebig vielen Partien handeln kann, z.B. Hochhaus mit 16 Stockwerken = 64 Wohnungen.

Naja, wahrscheinlich waren die mit deiner Erklärung mehr als zufrieden. Der Sachverhalt war damit geradegerückt, und 'n bissl wat zu schmunzeln hatten sie auch :-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 schuerhaken „Es wird langsam auch in die Köpfe bislang noch ablehnender ...“
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dass diese Abgabe in Wahrheit eine Wohnungs- bzw. Betriebsstättensteuer ist.

Mit dem "feinen Unterschied", dass Steuern in die allgemeine Staatskasse ("Fiskus") fließen, während die Rundfunkbeiträge zweckgebunden sind und ausschließlich den Rundfunkanstalten zugute kommen... Eine Steuer-Finanzierung ist im Rundfunkrecht ausdrücklich verboten (Gebot der Staatsferne).

Die "GEZ" beruft sich darauf, meine Tochter sei an der Anschrift ja "weiter" noch gemeldet.

Muss man wirklich nur dann zahlen, wenn man die Wohnung, in der man gemeldet ist, auch tatsächlich bewohnt? Könnte ich jetzt also einfach behaupten, ich bin ein paar Kilometer weiter bei meinem Vater eingezogen und meine jetzige Wohnung existiert nur noch auf dem Papier – und schwupp, schon wäre ich raus aus dem Beitragszwang? Das wäre ja praktisch.

Abgesehen davon könne sie z.B. das WDR-Radio über das Internet jederzeit live hören, es stünde ihr mithin zur Verfügung. 

Haben die wirklich so argumentiert?

Da es keine geräteabhängigen Abgaben mehr gibt, ist das völlig irrelevant.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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schuerhaken Olaf19 „Mit dem feinen Unterschied , dass Steuern in die allgemeine ...“
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Olaf, wir warten ab. wie das Gericht entscheidet. 

Nebenbei:
Es läuft ja auch noch eine Klage gegen den Beitrag "der Höhe nach", wo ein Gericht tief in eine umfangreiche Beweisaufnahme eingestiegen ist und die KEF "am Pranger" steht. 

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Alpha13 schuerhaken „Olaf, wir warten ab. wie das Gericht entscheidet. Nebenbei: ...“
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Wenn das "eine Gericht" nicht der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht ist, dann ist das Urteil ziemlich bis absolut Banane und jenau so ist das da AFAIK!

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schuerhaken Alpha13 „Wenn das eine Gericht nicht der Bundesgerichtshof oder das ...“
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Naja, wenn Dich der normale und gesetzlich vorgeschriebene Instanzenweg nicht interessiert, dann zeige doch bitte einmal, wie man mit einer erstmalig einzureichenden Klage (nicht "Beschwerde") direkt zum BGH oder BVerfG gehen kann. 
Wäre mal was Neues und Konstruktives. 
Und: Was geht das Dich an? -- War nicht Olaf19 angesprochen?

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Alpha13 schuerhaken „Naja, wenn Dich der normale und gesetzlich vorgeschriebene ...“
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Erst wenn der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht darüber positiv entschieden hat sind die Politiker im Zugzwang und vorher ändert sich da rechtlich absolut nix!

Jeder mit auch nur ein bißchen Ahnung vom deutschen Rechtssystem weiß das!!!

http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html

Verfassungsbeschwerde kann jeder einlegen und das Bundesverfassungsgericht hat jede bisher abgeschmettert!

Zu meinen eine Entscheidung von nem "unteren" Gericht wäre da irgendwie entscheidend, spricht für große Ignoranz!!!

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Systemcrasher Alpha13 „Erst wenn der Bundesgerichtshof oder das ...“
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Verfassungsbeschwerde kann jeder einlegen und das Bundesverfassungsgericht hat jede bisher abgeschmettert!

Vielleicht nur falsch formuliert?

Olaf schrieb:

Eine Steuer-Finanzierung ist im Rundfunkrecht ausdrücklich verboten (Gebot der Staatsferne).

Wenn man nun bedenkt, wie viele vom Steuerzahler in irgendwelchen Parlamenten zu sein habende Politiker sich stattdessen in Rundfunkgremien rumtreiben, um ihr dürftiges Abgeordneten"Gehalt" aufzubessern, vielleicht wäre das ja mal eine Verfassungsbeschwerde, die das BVG eben nicht abschmettern kann.

Das wäre dann mal der erste Schritt zu etwas mehr Unabhängigkeit der "Unabhängigen" Zwangsanstalten.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Olaf19 Systemcrasher „Vielleicht nur falsch formuliert? Olaf schrieb: Wenn man ...“
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Wenn man nun bedenkt, wie viele vom Steuerzahler in irgendwelchen Parlamenten zu sein habende Politiker sich stattdessen in Rundfunkgremien rumtreiben, um ihr dürftiges Abgeordneten"Gehalt" aufzubessern, vielleicht wäre das ja mal eine Verfassungsbeschwerde, die das BVG eben nicht abschmettern kann.

Aus genau diesem Grund finde ich die Argumentation mit der Staatsferne auch immer ein wenig, sagen wir, "erheiternd".

Eine Steuerfinanzierung der Sender ist strikt untersagt – klar, Gebot der Staatsferne. Sonst könnten ja die Parteien Einfluss nehmen...

Dass sich bei den Sendern überwiegend Parteibuchträger herumtreiben, vorzugsweise der staatstragenden, sog. "Volks"parteien, stört anscheinend keinen. Nix war's da mit Staatsferne.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Systemcrasher Olaf19 „Aus genau diesem Grund finde ich die Argumentation mit der ...“
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Nix war's da mit Staatsferne.

Du interpretierst den Begriff falsch.

Staatsferne kommt von STAATSFERNsEhen!

Klaro?

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Olaf19 schuerhaken „Olaf, wir warten ab. wie das Gericht entscheidet. Nebenbei: ...“
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Es läuft ja auch noch eine Klage gegen den Beitrag "der Höhe nach"

Ganz ehrlich – davon verspreche ich mir überhaupt nichts. Mag sein, dass ein Gericht feststellt, dass die ÖR-Anstalten zu verschwenderisch mit dem Geld umgegangen sind oder dass die Berechnungen der KEF zu hoch angesetzt waren. Gut, dann wird das eben entsprechend nach unten korrigiert.

Am Prinzip der allgemeinen, geräteunabhängigen Rundfunkgebührenpflicht "pro Wohnung" ändert das erst einmal nichts.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Alekom Olaf19 „Ganz ehrlich davon verspreche ich mir überhaupt nichts. ...“
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versteh nicht warum die konzerne sich darüber aufregen???

ich nehme doch sehr stark an, das die tv-gebühren doch im verkaufspreis einfliessen. Verschlossen

natürlich kann man so argumentieren, das die konzerne diese gebühren weghaben wollen, aber der preis des produktes soll gehalten werden..ein netter nebengewinn!

rabattaufschlag, deckungsbeitrag, alles bekannte begriffe?

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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gelöscht_322130 Michael Nickles „ARD / ZDF - Conrad, Netto und ATU klagen gegen Zwangsbeitrag“
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