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News: Jagd auf Tauschbörsennutzer

Ab Montag geht der Wahnsinn ab

Redaktion / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit Monaten tobt die Diskussion um die Einführung des "Gesetzes zur Stärkung von Rechteinhabern" (siehe News Der Auskunftsanspruch gegen jedermann kommt). Trotz heftiger Proteste, wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im April von Bundestag verabschiedet (siehe News Auskunftsanspruch durchgewunken).

Simpel ausgedrückt geht es darum, dass Tauschbörsen-Nutzer leichter geschnappt werden können. Die Industrie braucht nicht mehr erst Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.

Dabei sollen Richter allerdings nur bei Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem" Ausmaß aktiv werden, "kleine Privat-Verbrecher" sollen verschon werden. Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist.

Ein Bestandteil der Neuregelung ist, dass Abmahnungen bei Erstvorfall nur maximal 100 Euro kosten dürfen. Das könnte den "Abmahnkanzleien" eigentlich das Geschäft versauen. Die 100 Euro Regel greift allerdings nur, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Abmahnkanzleien müssen also künftig nur behaupten es handle sich bei einer urheberrechtlichen Verletzung um ein gewerbliches Ausmaß und dann bleibt alles beim Alten. Nur halt, dass die Abmahner jetzt noch schneller an Daten rankommen um abkassieren zu können.

Die neue Gesetzesregelung tritt ab Montag 1. September 2008 in Kraft.

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The Wasp Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Das Gesetz scheint mal wieder von der Anwaltslobby geschrieben worden zu sein, wen wundert es, bei 70% Adel, ähm Juristen im Deutschen Bundestag.

Ende
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Aragorn75 The Wasp „Das Gesetz scheint mal wieder von der Anwaltslobby geschrieben worden zu sein,...“
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Bin mal gespannt, wie die ersten Abmahnung so laufen.

Ein Anwalt fragt die IP Daten beim Provider an, da ein Rechteverletzter angeblich "gewerblich" Dateien angeboten hat. Der bekommt die Daten und verklagt den Rechteverletzter an. Begründung "gerbliches Anbieten".
Vorgeworfen werden ihm, sagen wir mal, das Anbieten von 4 Dateien.

Angeblicher Rechteverletzter weißt schuld von sich und klagt Anwalt an, wegen falschen Tatsachen, Geringfügigkeit, falschen Tatsachen oder sonstwas, was gegen den Begriff "gewerblich" geht.

Dann muss wieder ein Gericht entscheiden, ob 4 Dateien nun "gewerblich" sind oder nicht.

Was passiert, wenn des Gericht befindet, das der Rechteverletzter nicht "gewerblich" gehandelt hat???
Das wird ein tolles Katz und Maus Spiel...


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The Wasp Aragorn75 „Bin mal gespannt, wie die ersten Abmahnung so laufen. Ein Anwalt fragt die IP...“
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Aus meiner Sicht werden die Gesetze absichtlich so ungenau definiert, damit die Anwaltslobby auch ja genug zu tun hat.
Ich hatte mich schon gewundert, warum die Anwaltslobby so still war, obwohl Abmahnungen für jeden Anwalt ein recht lukrativer Nebenverdienst sind. Wer sich hier mal wieder bei der Gesetzgebung durchgesetzt hat, ist nicht zu übersehen...

Ende
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Alibaba The Wasp „Aus meiner Sicht werden die Gesetze absichtlich so ungenau definiert, damit die...“
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Aragorn75 hat DEN Knackpunkt m. E. schon definiert. Wie ich aus den letzten Veröffentlichungen zu diesem Thema rauslesen konnte, sind sich dabei die Gerichte selbst offenbar regional uneins, was dann weiterhin bedeuten würde, dass beispielsweise die Leute im Amtsbezirk Hamburg schlimm dran sind, die in München vielleicht 50:50, und die in Frankfurt stets davonkommen. So wars doch wohl bisher und so scheints dann trotz neuem Gesetz auch zu bleiben - oder ?

Hängt mich/Euch jetzt bitte nicht daran auf, obs in München besser oder schlechter ist als in XYZ. Meine o. a. Aufzählung war nur zur Verdeutlichung des Prinzips gedacht.

Womit ich nicht konform gehe ist, dass die angeblichen 70% Juristen im Bundestag auch gleich 70% Abmahnlobby sind. Von den 2-3 Juristen (einer will noch werden) in meinem Bekanntenkreis weiss ich, dass die auf derartige Kanzleien "herabsehen", die quasi ebenfalls als "Geier" betrachten. Natürlich würde jeder von ihnen gegen 100% kommerzielle Fälschergangs klagen, aber zumindest nicht Papa Müller wegen 2 downgeloadeten Madonna-Songs des 13jährigen Filius schröpfen. Insofern würde ich nicht gleich den gesamten Anwaltsstand verteufeln. Dieses kontroverse Thema zieht sich genauso durch Anwaltsfamilien wie durch "normale".

Auf alle Fälle ist es ein erbärmliches Verhalten, das unsere Judikative da abzieht. Sichs bloss nicht mit den grossen Auftraggebern vermiesen, es könnte ja eine grosse Vertretung winken. Ich hoffe, dass einige Firmen ihre Aufträge an damit befasste Kanzleien zurückziehen, wenn sich in ihren Familien die Abzocke häuft.

Alibaba

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Crazy Eye The Wasp „Aus meiner Sicht werden die Gesetze absichtlich so ungenau definiert, damit die...“
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Aus meiner Sicht werden die Gesetze absichtlich so ungenau definiert, damit die Anwaltslobby auch ja genug zu tun hat.

Wobei das eher was ungewöhnliches war, den das sorgt auch in Anwaltskreisen zur verwunderung.

Ich hatte mich schon gewundert, warum die Anwaltslobby so still war, obwohl Abmahnungen für jeden Anwalt ein recht lukrativer Nebenverdienst sind. Wer sich hier mal wieder bei der Gesetzgebung durchgesetzt hat, ist nicht zu übersehen...

Sie war einerseits nicht still, und andererseits mahnt nicht jeder Anwalt ab sondern eher sondern die alelrwenigsten. In Deutschland gibt es 6 große abmahnkanzleien und die anderen kazleien beschäftigen sich zu über 99,9% der Fälle nicht mit abmahnungen in diesen bereich und erst recht nicht in großen Stil(vllt noch 2-3 Kanzleien in Sinne von Marions kochstudio).

Und wer hat sich jetzt durchgesetzt? Die meisten Anwälte wissen es nicht, aktuell lautet der Konsens aktuell eher das es jetzt deutlich abnimmt, die Schadenssumme erhöht wird und paar Grundsatzurteile gibt ... Das heißt das es gibt bald deutlich weniger abmahnungen aber die die es jetzt erwischt, erwischt es wohl richtig oder gar nicht ;)

Vorher hatten die oben angesprochenen Kanzleien ziemlich gigantische Umsetze, 5000 Abmahnung pro monat waren keine Seltenheit mit Forderungen um die 400-1000€, und man konnte davon ausgehen das ein großteil dieser gezahlt wurden und der andere Teil hat wurde nicht verfolgt da diese Kanzleien großteils über Hilfskräfte geführt werden und sich das klagen wirtschaftlich kaum rentiert.
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jonnyswiss Aragorn75 „Bin mal gespannt, wie die ersten Abmahnung so laufen. Ein Anwalt fragt die IP...“
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ist meinem Empfinden nach dann eingetreten wenn irgendwie ein Gewinn erzielt wird - oder simmt dies nach deutschem Recht nicht?

Und ich weiss von kaum einem Filesharing-Uploader der damit einen Gewinn erzielt hätte ausser es wäre dann damit sein download (der ja KEIN Upload ist!) damit gemeint.

Hmmm...

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Marcel39 jonnyswiss „Der Begriff "gewerblich"...“
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Ist das Geld, das man spart wenn man sich das Material schwarz beschafft dann auch ein Gewinn?

Ich glaube du meinst Gewinn im Sinne von geklautes Material mit Gewinn weiterverkaufen =)


Gruss
Marcel

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jonnyswiss Marcel39 „Ist das Geld, das man spart wenn man sich das Material schwarz beschafft dann...“
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Gewinn = gewinnen = zusätzliches Einkommen!

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Marcel39 Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Hi!

auf die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Daten darf nicht zugegriffen werden.

Aber bei DSL-Flatrates dürfen doch (AFAIK) keine Daten erhoben werden, da sie nicht "für Abrechnungszwecke" gebraucht werden, weil bei einer Flatrate alles Volumen und auch die Online-Zeit inklusive sind.

Also welche Daten fallen da an von denen ich ncoh nichts weiss?
Sonst machte das Gesetz doch kein Gewinn für die MI.


Gruss
Marcel

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Olaf19 Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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> ...sondern kann direkt Internet-Provider direkt per Richter
> zur Herausgabe von Daten (IP-Adressen) zwingen.


Öhm... der Provider braucht doch keine IP-Adressen herauszugeben? Die hat man doch schon! Vielmehr will man die Kundendaten haben, die sich hinter den IP-Adressen verbergen. Aber egal, wir wissen ja, wie es gemeint ist :-)

Ich finde diese Neuregelung auch ziemlich schlimm, aus den gleichen Erwägungen, die meine Vorposter schon angestellt haben. Die Frage ist nur, wie sich das in der Praxis auswirkt. Die Musikindustrie bekommt ja keine hoheitlichen Rechte zugeteilt - es ist immer noch ein Richter im Spiel. Der Knackpunkt ist also, wie bereitwillig Richter dazu übergehen, die Provider zur Herausgabe der Kundendaten zu zwingen. Das muss man aber erst einmal abwarten, dazu kann man aus dem luftleeren Raum noch gar nichts sagen.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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ThaQuanwyn Olaf19 „Abwarten und Tee trinken!“
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... ich bin der Meinung, dass das ganze so laufen wird wie mit den ganzen Staatsanwaltschaften, die sich zum Schluß auch nicht mehr vor den Karren spannen ließen.

Es wird im Endefekt nicht einfacher für die Content-Industrie, sondern schwieriger, und die Abmahnkanzleien stehen hoffentlich im Regen ...

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Troublemaster Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Film und Musikindustrie laufen aber Sturm gegen diese Neuregelung. Warum würden die dagegen sein, wenn es für sie eine gute Regelung wäre.

Eine von der F&M-Industrie beauftragtes Unternehmen logt die IP-Adresse mit, darauf hin müssen die sich an einen Richter wenden, der die Genehmigung der Herausgabe der Adressdaten nur zustimmt, wenn ein Gewerbliches Ausmaß vorliegt (meines Wissens spricht man von min. 3000 €). Selbst wenn der Richter seine Genehmigung gibt, muss dieser Vorgang innerhalb von 7 Tagen über die Bühne gehen, da danach die Verbindungsdaten in den Vorratsdatenspeicher-Pool wandern, aus dem diese NUR bei schweren Straftaten (zu denen Filesharing nicht gehört) entnommen werden dürfen.

Die F&M-Industrie spricht sogar von einem Freifahrtschein für Filesharer.

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InvisibleBot Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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Ich denke auch dass es für die Abmahnindustrie durch diese Regelung schwieriger wird, an ihre Opfer zu kommen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die keinen Zugriff auf die in der Vorratsdatenspeicherung enthaltenen Daten bekommen, sondern nur auf die "normalen", zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten.
Die meisten Provider speichern zu Abrechnungszwecken aber gar nichts mehr, wenn der Kunde ne Flatrate hat. Einige (z.B. die Telekomiker) immerhin noch 7 Tage.
Da darf sich der Herr Rechtsverdreher ganz schön beeilen, wenn er noch jemanden erwischen will. Bei den Providern die nix speichern ist sowieso Feierabend sobald der Kunde die Internetverbindug trennt, da werden die sich wahrscheinlich nicht mal die Mühe machen diese Provider zu fragen. Bei den anderen muss der Rechtsverdreher, sobald er die IP hat, erstmal einen Richter dafür begeistern, dass der ihm das als "gewerbliche" Story abkauft.

Gewerblich ist nicht näher definiert, müsste aber eigentlich darauf hinauslaufen, dass jemand Geld damit verdienen will. Das ist aber bei Tauschbörsen nicht der Fall, selbst bei Verbreitung. Bin gespannt wie die Richter das sehen.

- Beat the machine that works in your head! -
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dein.nachbar Redaktion „Ab Montag geht der Wahnsinn ab“
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"Der Knackpunkt dabei ist, dass der Begriff "gewerblich" nicht wirklich definiert ist."


also, augenblicklich fällt mir nicht viel ein, was klarer definiert wäre als der begriff "gewerblich" "

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Olaf19 dein.nachbar „?“
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Es ist doch grad umgekehrt: Nichts auf der Welt ist *schwammiger* definiert als der Begriff gewerblich! Was meinst du, warum so viele Inhaber von Internetpräsenzen Ärger mit geldgierigen Abmahnanwälten haben - weil ihre "private" Homepage in Wahrheit gar nicht soo privat ist, jedenfalls in den Augen derer, die daran verdienen.

Es reicht ja schon, wenn du von deinem Webhost - um Geld zu sparen bzw. den Aufwand mit der Seite mitzufinanzieren - ein Werbebanner schalten lässt: schon bist du gewerblich, obwohl du ansonsten einen feuchten Staub mit der Seite "verdienst".

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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dein.nachbar Olaf19 „Und wie lautet dann die "klare Definition"? ;-)“
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hi olaf,


da haste natürlich recht.
du meinst aber, dass es in einigen fällen schwierig zu beurteilen ist, ob gewerblich oder nicht. das stimmt ja - der begriff selbst ist aber dennoch recht klar definiert.
wenn du mal, z.b. beim studium, gesellschaftswissenschaftlich gearbeitet hast, merkt man schnell, dass es quasi bei jedem terminus losgeht mit "es gibt keine einheitl. definition für diesen begriff"...und dann kriegste erstmal ne kleine auswahl um die ohren geknallt.
das ist aber bei "gewerbe" nicht der fall. die zuordnung in einigen einzelfällen kann sich aber tatsächlci schwierig gestalten.


dein nachbar

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SmallAl dein.nachbar „?“
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Also mir ist ledeglich die Definition aus der Gewerbesteuer bekannt - wenn ich mich richtig erinnere standen da die Kriterien "wiederkehrend" bzw. "dauerhaft" und "Gewinnabsicht" im Vordergrund.

Aber wenn Du so eine Tolle Definition kennst: Her Damit !

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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