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News: Staatsanwälte in aussichtsloser Lage

Kaum Chancen gegen Raubkopierer

Redaktion / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechts spielen die Richter verrückt. Einerseits soll die neue Gesetzgebung die Rechte der Medienindustrie stärken, aber gleichzeitig "Kleinkriminelle" vor übertriebenen Abmahnungen und Forderungen schützen.

Totale Verwirrung bringt die Definition, dass nur Delikte in gewerblichem Ausmaß verfolgt werden sollen.

Wann ein Tauschbörsen-Teilnehmer gewerblich handelt, ist eine Auslegungssache der Gerichte. Und hier geht es bei den Urteilen kreuz und quer (siehe beispielsweise Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert).

Jetzt hat sich der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Seinforth in der Wirtschaftswoche zur Sache geäußert. Aus seiner Sicht kriegt die Justiz das Problem mit den "Raubkopierern" nicht in den Griff. Es hapert daran, dass einer Person meist nicht nachgewiesen werden kann, dass sie der Täter ist. Typischer Fall: in einer Familie tauscht einer in Emule und Co und wird ermittelt - aber niemand in der Familie gibt zu, es gewesen zu sein.

Aufgrund der fast aussichtlosen Ermittlungschance in solchen Fällen, hält Seinforth es für sinnlos, Ermittlungen ausufern zu lassen und Computer Verdächtiger monatelang zu beschlagnahmen.

Die Messlatte für eine begründete Ermittlung setzt Seinforth - zum Ärger der Medienindustrie - sehr hoch an. Erst wenn ein Raubkopierer mehr als 3000 Titel im Internet verbreitet, ist aus seiner sich ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt.

Quelle: Wirtschaftswoche

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hannes43 Redaktion „Kaum Chancen gegen Raubkopierer“
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Na dat ist doch vernünftig.
Klar gibts Massenhaft Leute die das recht Professional machen.
Aber mal ehrlich, verdammt viele sehen nicht ein soviel Kohle dafür auszugeben und holen sich den einen oder anderen Film oder Musik.
Wo die wahren Verbrecher sitzen sollte inzwischen jedem klar sein, nun haben wir ja eine Finanzkrise.
Und genau diese Leute kriegen noch dicke Abfindungen und ne eigene Insel.

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Synthetic_codes hannes43 „Na dat ist doch vernünftig. Klar gibts Massenhaft Leute die das recht...“
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Mal ne ganz andere Sicht. Wie sieht das mit Downloads von RS.com uploaded.to etc aus?
Ich meine wer seine illegalen Files bei diesen diensten hochläd, dem kann man ja kommerzielle absichten unterstellen. Schliesslich vergütet RS downloads von eigenen Files Mit punkten, die sich(über umwege) in Bares umwandeln lassen, uploaded.to verteilt prämien für geworbene Premiumaccs und hat ein ähnliches prämienprogramm für die downloads. und Netload bezahlt seine Prämien sogar direkt aus. wie ist das rechtlich gesehen? kann man da gewerbe unterstellen?

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dr.repthill Synthetic_codes „Mal ne ganz andere Sicht. Wie sieht das mit Downloads von RS.com uploaded.to etc...“
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Wenn Ich Musik, Filme oder andere Sachen bei RS.com usw. uploade und die Links nur im engsten Freundeskreis weitergebe, da kann mir wohl keiner gewerbliche Abssichten unterstellen.

Ebenso gilt dies für BT, eMule und Co wenn die Dateien passwortgeschützt sind und nur meine engsten Freunde mit denen Ich tauschen möchte das Paßwort kennen.

Mein Vater war ein großartiger Künstler, bis jemand Ihm sagte, mit Kunst könne man Geld verdienen.
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elvis2 dr.repthill „Wenn Ich Musik, Filme oder andere Sachen bei RS.com usw. uploade und die Links...“
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Ja beim Unfall ist das so. Aber bei zum Beispiel Falschparken nicht.

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Olaf19 elvis2 „Ja beim Unfall ist das so. Aber bei zum Beispiel Falschparken nicht.“
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Falschparken ist aber "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Dafür bekommst du weder zivil- noch strafrechtlich eine Klage an den Hals, und "gewerblich" ist es auch nicht ;-)

Insofern ist der Vergleich nicht so ganz angebracht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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elvis2 Redaktion „Kaum Chancen gegen Raubkopierer“
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"Typischer Fall: in einer Familie tauscht einer in Emule und Co und wird ermittelt - aber niemand in der Familie gibt zu, es gewesen zu sein.
"

Ich denke mal es wird dann der Internet Anschlußbeitzer verklagt.Ist doch ungefähr so wie beim STVo gestez oder nicht. Wer einen Unfall macht ist erstmal egal, der Autobesitzer muss büßen.

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dr.repthill elvis2 „ Typischer Fall: in einer Familie tauscht einer in Emule und Co und wird...“
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*Wer einen Unfall macht ist erstmal egal, der Autobesitzer muss büßen.*

Bei einem Unfall haftet der schuldige Fahrer, das muss nicht unbedingt der Fahrzeughalter sein.

Mein Vater war ein großartiger Künstler, bis jemand Ihm sagte, mit Kunst könne man Geld verdienen.
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weka1 dr.repthill „ Wer einen Unfall macht ist erstmal egal, der Autobesitzer muss büßen. Bei...“
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aber der Fahrzeughalter mit seiner Haftpfichtversicherung ist mit dran, unabhängig ob er selbst gefahren ist.
Baut ein Benutzer einen Unfall schuldhaft, ist nun mal die Haftpflicht des Halters zuständig.
Der Versicherungsnehmer büßt dadurch teilweise seinen Schadensfreiheits-Rabatt ein, er wird zurückgestuft und zahlt in Zukunft höhere Beiträge. Ob er sich beim Unfallfahrer die Differenz holen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruss weka

Auch mein Rechner kommt aus China !
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Olaf19 weka1 „aber der Fahrzeughalter mit seiner Haftpfichtversicherung ist mit dran,...“
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Der Versicherungsnehmer büßt dadurch teilweise seinen Schadensfreiheits-
Rabatt ein, er wird zurückgestuft und zahlt in Zukunft höhere Beiträge.

Ist das wirklich so? Dieses Prinzip ist ja von den Kasko-Versicherungen bekannt - dass das bei der Haftpflicht auch so sein soll, wäre mir neu.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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dr.repthill weka1 „aber der Fahrzeughalter mit seiner Haftpfichtversicherung ist mit dran,...“
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Sorry, Ich habe mich falsch ausgedrückt. Was Ich sagen wollte, bei einer Klage wegen Körperverletzung haftet der verursachende Fahrer.

Mein Vater war ein großartiger Künstler, bis jemand Ihm sagte, mit Kunst könne man Geld verdienen.
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Olaf19 Redaktion „Kaum Chancen gegen Raubkopierer“
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Diese Grenzziehung bei 3000 Titeln finde ich interessant. Das ist endlich einmal eine konkrete Zahl, über die man diskutieren kann. Ob 3000 zu wenig, zu viel oder gerade angemessen ist, mag einmal dahingestellt sein.

Ich frage mich nur, auf welchen Zeitraum sich diese Anzahl bezieht - 3000 pro Jahr oder lebenslang? Wenn jemand seine 3000 innerhalb eines Monats oder gar einer Woche "verballert", wäre ich jedenfalls eher geneigt anzunehmen, dass ein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Crazy Eye Olaf19 „3000 Titel“
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anders gefragt, wie weißt man ihn 3000 stück nach der muss dann ja 3000 mal von einen Honeypott ziehen und das vermutlich noch von der selben Firma. Und ich vermute die Quote der nicht erkannten vergehen ist deutlich höher da würde ich wohl von über 100.000 getauschten Werken ausgehen. Oder kann man noch den Share ordner der anderen Leute bei bestimmten tauschbörsen sehen, und reicht das?

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Chrissi10 Crazy Eye „anders gefragt, wie weißt man ihn 3000 stück nach der muss dann ja 3000 mal...“
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heißt das ich kann so fiel downloaden wie ich will z.b. von rapidshare oder mit emule oder sowas, solange ich nichts "anbiete" ??? bzw. uploade? Und dann habe ich nichts zu befürchten ?

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Crazy Eye Chrissi10 „heißt das ich kann so fiel downloaden wie ich will z.b. von rapidshare oder mit...“
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Strafrechtlich ja, zivilrechtlich nein ;)

Und die zivilrechtlichen können ganz schön ins geld gehen, und dafür reicht ein einzelner Download.

Keine Ahnung ob man das hier sagen darf, aber eine seite wie kino.to mit ihren streams ist rechtlich in der Grauzone da man zwar illegales Material anschaut aber nicht speichert. Bei Rapidshare gab es vor kurzen bemühungen das sie haftbar gemacht werden könnnen, und wenn das durchgeht werden sie eifrig loggen und die schuld weitergeben.

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