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News: Landgericht Oldenburg ohne Gnade

Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert

Redaktion / 19 Antworten / Baumansicht Nickles

Das seit 1. September 2008 in Kraft getretene neue Urheberrecht sollte eigentlich allen dienlich sein. Rechteinhabern sollte es erleichtert werden, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Gleichzeitig sollte das neue Gesetz "Kleinstkriminelle", die in Tauschbörsen beispielsweise nur in sehr geringem Ausmaß tauschen, vor Abmahnanwälten schützen.

Im Fall von "nicht gewerblichem" Ausmaß, sollten die Abmahnungskosten nur 100 Euro betragen dürfen. Überhaupt sollte ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber nur bei "gewerblichem Ausmaß" gegeben sein.

Mit Spannung wurde erwartet, wie die Gerichte den Begriff "gewerbliches Ausmaß" auslegen würden. Die ersten Urteile kamen bereits am 5. September und brachten Ernüchterung. Die Landgerichte Düsseldorf und Köln urteilten, dass bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums als gewerbliches Ausmaß gilt und entsprechend wie gewohnt teuer abgemahnt werden kann (siehe Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte).

Ganz besonders freut sich der Bundesverband Musikindustrie über das Landesgericht Oldenburg, das besonders streng urteilt. Dort ist bereits die Nutzung einer Musik-Tauschbörse ein ausreichendes Indiz für "gewerbliche Nutzung".

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Musikindustrie

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Crazy Eye Redaktion „Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert“
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das besonders streng urteilt. Dort ist bereits die Nutzung einer Musik-Tauschbörse ein ausreichendes Indiz für "gewerbliche Nutzung".

gibt ja keine tauschbörsen rein für Musik ;) Heißt das solange man bei Emule und Co daten tauschen kann ist man sicher?^^

Wie ist das mit den Kosten, für die Auskunftpflicht und filmen bisher gelöst?
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The Wasp Crazy Eye „ gibt ja keine tauschbörsen rein für Musik Heißt das solange man bei Emule...“
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Korrektur. Meine Anwort war imo falsch. :)

Ende
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The Wasp Redaktion „Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert“
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Meine Glaskugel hat gelogen, ich habe sie abgemahnt. ;)

Ende
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Scotty7 Redaktion „Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert“
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Exakter ist: Das LG Oldenburg bewertet das zur Verfügung stellen eines Albums für eine unbegrenzte Anzahl an Kontaktpersonen als gewerbliches Handeln.

gens inculta nimis vehitur crepitante colossa.
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The Wasp Scotty7 „Exakter ist: Das LG Oldenburg bewertet das zur Verfügung stellen eines Albums...“
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Habe das Urteil eben mal gelesen.

Es ging um ein ganzes Album.
Das Album war erst eine Woche auf dem Markt.
Es wurde eine spezielle Tauschbörse benutzt und für jeden Nutzer dieser Tauschbörse freigegeben.

Alles zusammen ergab die Entscheidung. So einfach wird es den Abmahnanwälten dann wohl doch nicht gemacht.

Ende
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Olaf19 Redaktion „Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert“
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> dass bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums als gewerbliches Ausmaß gilt

Irgendwie konsequent. Hierzulande gilt ja schon das Entrümpeln eines Dachbodens mit Hilfe von ebay als gewerbliche Tätigkeit...

Kopfschüttelnd
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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dein.nachbar Olaf19 „ dass bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums als gewerbliches Ausmaß...“
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ist schon verdammt lange her, dass ich eine tauschbörse genutzt habe, aus dem alter (und entsprechenden finanz. nöten) bin ich raus...aber da lief es so, dass sich dateien im nachhinein oft als pornos entpuppt haben.
war wohl so, weil viele angst hatten dass mutti oder die freundin sehen, was da gesaugt wird, und die spinner habens dann einfach umbenannt, ging da während des downloads.

wie ist das denn jetzt? wie würde der onkel staatsanwalt das bewerten, wenn ein user behaupten würde, dass er was ganz anderes laden wollte?


edit:
mit "finanz. nöten" meinte ich natürlich, dass ich kein geld für den bus hatte, um mir die gratis-cds abzuholen...ja, so war das. ich erinner mich genau.

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Olaf19 dein.nachbar „und wenns (angeblich) ein irrtum ist?“
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Diese "Irrtümer" geschehen auch in umgekehrter Richtung. Da stelln ein paar Agent Provocateurs als Lockvögel irgendwelche Datenschrott-Files ein und geben ihnen die Namen von populären Musiktiteln, um illegale Filesharer damit zu "überführen".

Tja, nur dummerweise kann der Filesharer dann immer sagen, Leute was wollt ihr - ich habe doch gar keinen Musiktitel heruntergeladen, nur so eine komische Schrottdatei. Hat er sich damit schon strafbar gemacht, weil man ihm anhand des gefakedten Dateinamens gewisse Absichten unterstellen könnte?!

Fragen über Fragen ;-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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|dukat| Olaf19 „Intressante Frage... und um's noch auf die Spitze zu treiben:“
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Mir entzieht sich, warum das unentgeltliche zur Verfügung stellen eines Musikstücks/Albums gewerblich ist. Immerhin verdiene ich da gar nix dran.
Was kommt als nächstes? Gewerbesteuer für 'free hugs'?

Edit:// Hat schonmal jemand ein Patent auf 'free hugs' angemeldet?

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Crazy Eye Olaf19 „Intressante Frage... und um's noch auf die Spitze zu treiben:“
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Tja, nur dummerweise kann der Filesharer dann immer sagen, Leute was wollt ihr - ich habe doch gar keinen Musiktitel heruntergeladen, nur so eine komische Schrottdatei. Hat er sich damit schon strafbar gemacht, weil man ihm anhand des gefakedten Dateinamens gewisse Absichten unterstellen könnte?!

Bei den dateien haben sie auch nicht geklagt, aber durchaus Firmen engagiert die damit die Tauschbörsen floaden sollten und somit das tauschen zu erschweren - das ist meiner meinung schon deutlich besser als die Abmahnindustrie.
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Olaf19 Crazy Eye „ Bei den dateien haben sie auch nicht geklagt, aber durchaus Firmen engagiert...“
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> aber durchaus Firmen engagiert die damit die Tauschbörsen floaden sollten
> und somit das tauschen zu erschweren - das ist meiner meinung schon
> deutlich besser als die Abmahnindustrie.


Fällt das nicht schon unter Computer-Sabotage? Wenn ja, dann ist das auch strafbar...! Mir scheint, hier wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Infos-Lanzarote Olaf19 „...den Teufel mit dem Beelzebub austreiben ;-)“
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Da soll mir doch so ein Rechtsfutzi mal sagen wo ich von den Einstürzenden Neubauten "Feurio" als Razormaid-Mix bekomme, dann kaufe ich mir das auch sehr gerne. Kann er nicht, gibt es nicht MEHR.
Früher wurden auf dem Schulhof die Kasis getauscht, heute die MP3s, und das ist gut so, ist ein Zitat von Farin Urlaub von den Ärzten.
Wer auf Qualität achtet bleibt auch weiterhin den Originalen treu.

Der ganze Mist ist doch nur Auslegungssache zum Wohle des Staates und der Film- Musikindustrie.
Man kann sich drehen und wenden wie man will, der kleine Bürger bleibt auf der Strecke und wird verarscht.

In Spanien gehst Du in ein Internetcafe und ziehst Dir bei einem Cafe eine paar Songs runter.

Sorry wenn das nun jemand in den falschen Hals bekommt, aber in Deutschland ist was faul!!!

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buechner08 Infos-Lanzarote „Da soll mir doch so ein Rechtsfutzi mal sagen wo ich von den Einstürzenden...“
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Hallo,

in Deutschland ist was faul!!!

Das ist ein wunderschöner Euphemismus!
Deshalb aber doch *Full Ack*

Gruß
Frank

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Infos-Lanzarote buechner08 „Hallo, Das ist ein wunderschöner Euphemismus! Deshalb aber doch Full Ack Gruß...“
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Was heisst denn *Full Ack* ????

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buechner08 Infos-Lanzarote „Was heisst denn Full Ack ???? “
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Full Ack ist eine Abkürzung für

Full Acknowledge > Volle Zustimmung.

Gruß
Frank

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Infos-Lanzarote buechner08 „Full Ack ist eine Abkürzung für Full Acknowledge Volle Zustimmung. Gruß Frank“
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Ahhh... Danke für die Blumen!

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dein.nachbar Olaf19 „Intressante Frage... und um's noch auf die Spitze zu treiben:“
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stimmt, das mit dem schrott hatte ich schon wieder vergessen. war das nicht noch bei napster?
Da hatte...mal ein entfernter freund...von Madonna nen Song geladen, und da hat Madame höchstpersönlich immer "what the fuck do you think you´re doing?" (oder so ähnlich) reingesprochen.

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burhan Redaktion „Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert“
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Irgendwie konsequent. Hierzulande gilt ja schon das Entrümpeln eines Dachbodens mit Hilfe von ebay als gewerbliche Tätigkeit...

Überspitzt kann man sagen, dass man für Ebay 52 Konten benötigt, für jede Woche eins.
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Infos-Lanzarote burhan „ Überspitzt kann man sagen, dass man für Ebay 52 Konten benötigt, für jede...“
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Hola Burhan... das kaaaannst Du sooo was von vergeeessseeeen....noch bevor Du das Auktionsergebnis hast, hat das Finanzamt Deine Daten.

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