Die Online Service Ltd mit Sitz in Hanau betreibt ein wildes Sammelsurium an Internetangeboten: Routenplaner, Kochrezepte und Hausaufgaben gehören ebenso dazu wie Horoskope, Sudokus und Tattoo-Vorlagen. Allen Online-Offerten gemeinsam ist: Über den Preis, meist rund 60 Euro, wird der Interessent erst am Ende der Anmeldeseite informiert sowie ohne besondere Hervorhebung mitten im Kleingedruckten.
Für die Verbraucherzentrale NRW steht deshalb fest: Wegen der fehlenden Preisklarheit schließen Kunden, die den Anmeldebutton drücken, keinen wirksamen Vertrag ab. Juristin Iwona Gromek: “Die Verbraucher können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und wegen der unzureichenden Hinweise auch unbegrenzt widerrufen.”
Jetzt schlägt Katja Günther, Rechtsanwältin der Online Service Ltd, wieder zu. Erneut rollt laut Verbraucherzentrale aus der Kanzlei der Münchner Rechtsanwältin eine Mahnwelle auf Kunden der Firma Online Service Ltd zu. Jetzt wird denen, die sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale NRW berechtigt weigern, ihr Abonnement zu zahlen, mit Verweis auf ein aktuelles Urteil eine Klage angedroht.
Dabei bezieht sich Anwältin Katja Günther auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08) und suggeriert, damit habe der Kadi die geschäftlichen Gepflogenheiten der Internet-Abzocker gebilligt. Tatsächlich hat das Gericht jedoch nur festgestellt, durch die Gestaltung der Internetseiten würden die Kunden nicht vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und geschädigt. Allerdings: Ausdrücklich von der Entscheidung ausgenommen hat der Richter die Frage, ob überhaupt “ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam”.
Die Verbraucherjuristin Iwona Gromek sieht denn auch keinen Grund, von ihrer Empfehlung abzurücken. Sie rät nach wie vor, “sich von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen, auf keinen Fall zu zahlen und der Forderung per Musterbrief zu widersprechen”. Lässt die Online Service Ltd nicht locker, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Quelle: Pressemitteilung