Die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) erhebt für PCs, die in einer Privatwohnung ausnahmlos beruflich genutzt werden, oftmals zusätzliche Gebühren, obwohl bereits die anderen Empfangsgeräte dieser Wohnung gemeldet sind.
Diese Extragebühr ist rechtswidrig. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.
Quelle: Heise.de
Neanderix meint: Hoffentlich wird das Urteil nicht von der Berufungsinstanz gekippt.
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